Bauprodukte
Überarbeitung der EU-Bauprodukteverordnung – Was ändert sich?
(0)Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Bauprodukteverordnung hat die EU-Kommission eine Entwurf einer neuen EU-Bauprodukteverordnung veröffentlicht. A. Regelungen der z. Zt. gültigen EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 Die aktuell gültige EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 gewährleistet das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts und den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU. Dies geschieht über harmonisierte technische Spezifikationen, die eine… Weiterlesen ›
EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Gemäß den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten zufolge müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädigen. Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf die Anforderungen an Bauprodukte aus. Mit dieser Verordnung werden wesentliche Merkmale an Bauprodukte festgelegt, deren Leistung durch den Bauprodukte-Hersteller erklärt werden muss, damit die Grundanforderungen an Bauwerke erfüllt werden können. Mit der Bauprodukteverordnung werden durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angaben der Leistung von Bauprodukten ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von Bauprodukten erreicht.
EU-Bauprodukteverordnung: Bewertung der Umsetzung
Für die EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) ist nach ca. 10 Jahren eine Bewertung durchgeführt worden. Sie legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und dient seit 1. Juli 2013 der Sicherstellung des freien Warenverkehrs von Bauprodukten im Binnenmarkt. Wie unterscheidet sich die EU-Bauprodukteverordnung von anderen EU-Harmonisierungsvorschriften? Bei den EU-Rechtsvorschriften für Bauprodukte wird… Weiterlesen ›
Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4
Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen.
Konformitätsbewertungssysteme für Brüstung- und Geländerbausätze
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden.
Bauprodukte: Drei zusätzliche Leistungsklassen für Außenjalousien und Markisen
In der Norm EN 13561 enthaltenen Klassifizierung sind drei weitere Klassen für den Widerstand gegenüber Windlasten hinzugefügt worden. Die neueren Produkte weisen einen höheren Widerstand gegenüber Windlasten auf als ältere Produkte.
Brandverhaltensklassen von Bauprodukten
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD) nach EU-Bauprodukteverordnung
Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist eine harmonisierte technische Spezifikation im Sinne der EU-Bauprodukteverordnung.Europäische Bewertungsdokumente (EAD) werden von der „Europäischen Organisation für technische Zulassungen“ (EOTA) in englischer Sprache angenommen. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die von der EOTA zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vorgelegt werden, nicht verantwortlich. Herausgabe von Europäische Bewertungsdokumente (EAD) Die Europäischen Bewertungsdokumente (European… Weiterlesen ›
Bauprodukte: Europäischer Gerichtshof verbietet zusätzliche deutsche Zertifizierungen
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs.
Bauprodukteverordnung: Neuer Anhang V
Hinsichtlich der Konformitätsbewertungsverfahren ist Anhang V der EU-Bauprodukteverordnung geändert und verständlicher. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 wurde der Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 klarer und verständlicher neu gefasst. Insbesondere ist die Zuständigkeit bei den Konformitätsbewertungssystemen jetzt klarer definiert. Diese Anpassung erleichtert die Arbeit der Hersteller und der notifizierten Stellen, die befugt sind,… Weiterlesen ›
Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird. Eine Abschrift dieser Leistungserklärung ist entweder in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Weise zur Verfügung zu stellen.
Seit 1. Juli 2013: Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Am 1. Juli 2013 hat die Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ersetzt. Zielsetzung der neuen Bauprodukteverordnung Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) Rechnung trägt. Außerdem sah man Handlungsbedarf, da die Bestimmungen der bisherigen… Weiterlesen ›
Harmonisierte Normen zur EU-Bauprodukte-Verordnung
Bei Bauprodukten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wir eine Konformität mit den Anforderungen der Bauprodukterichtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Bauproduktenverordnung: EN 1090-1 mit werkseigene Produktionskontrolle im Stahlbaubereich
Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Die Koexistenzphase zur DIN 18800-7 endet am 30. Juni 2014.
Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011.
EU-Bauprodukteverordnung: Anforderungen und Aufgaben der Notifizierungsstellen
Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind für die Einrichtung und Durchführung von Verfahren verantwortlich, die für die Begutachtung und Notifizierung der notifizierten Stellen erforderlich sind.