Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften zur Spielzeugrichtlinie
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Aluminium
(0)Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Blei
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Um die Spielzeugrichtlinie einheitlich auszulegen hat die EU-Kommission verschiedene Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie veröffentlicht. Sie sollen dazu dienen, dass die Anwendung der Spielzeugrichtlinie erleichtert wird. Die Kommission verweist in ihren Vorworten darauf hin, dass rechtsverbindlich nur Text der Richtlinie selber ist. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das die Richtlinie einheitlich angewendet wird. Nachstehende Übersicht enthält die… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Kadmium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die EU-Spielzeugrichtlinie enthält die „grundlegenden Anforderungen“, die Spielzeuge erfüllen müssen, bevor Sie in Verkehr gebracht werden. Spielzeugrichtlinie sorgt für höchste Standards bei der Spielzeugsicherheit Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von… Weiterlesen ›
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise, ob die Anforderungen in Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden… Weiterlesen ›
Strengerer Grenzwert für Formaldehyd in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Formaldehyd neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Chrom-VI
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie wurde 2009/48/EG geändert. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Phenol
Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Phenol. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Damit Kinder besonders gut vor Risiken geschützt sind, die von chemischen Stoffen in… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Bisphenol A
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie (EU) 2017/898 neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für drei weitere chemische Stoffe
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte weiterer gefährlicher Stoffe durch die Veröffentlichung von 3 EU-Richtlinien festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie legt für Spielzeug die strengsten Grenzwerte für Schadstoffe fest z. B: für Bisphenol A, Nickel, TCEP, TCPP und TDCP. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Barium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Barium gilt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hat die bisherige Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG am 20 Juli 2011 abgelöst. Für die chemischen Eigenschaften waren längere Übergangsfristen festgelegt worden, die erst ab 20. Juli 2013 in Kraft traten. Zwischenzeitlich wurde der Grenzwert für Barium… Weiterlesen ›