Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Schlagwort: Spielzeug

Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie

Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Als harmonisierte Normen im Sinne des Europäischen Richtlinie 98/34/EG werden die europäischen Normen angesehen, die die europäische Normenorganisationen (z. B. CEN; CENELEC; ETSI) der EU- Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm) und deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Aluminium

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.

spielzeugrichtlinie

Strengerer Grenzwert für Formaldehyd in Spielzeug

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Formaldehyd neu festgelegt.

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Phenol

Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Phenol. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert.  Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug  die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Damit Kinder besonders gut vor Risiken geschützt sind, die von chemischen Stoffen in… Weiterlesen ›

spielzeugrichtlinie

Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Bisphenol A

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie (EU) 2017/898 neu festgelegt.

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Blei

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.

spielzeugrichtlinie

Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Um die Spielzeugrichtlinie einheitlich auszulegen hat die EU-Kommission verschiedene Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie veröffentlicht. Sie sollen dazu dienen, dass die Anwendung der Spielzeugrichtlinie erleichtert wird. Die Kommission verweist in ihren Vorworten darauf hin, dass rechtsverbindlich nur Text der Richtlinie selber ist. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das die Richtlinie einheitlich angewendet wird. Nachstehende Übersicht enthält die… Weiterlesen ›

spielzeugrichtlinie

Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug

Die Spielzeugrichtlinie legt für Spielzeug die strengsten Grenzwerte für Schadstoffe fest z. B: für Bisphenol A, Nickel, TCEP, TCPP und TDCP. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die… Weiterlesen ›

spielzeugrichtlinie

Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Barium

Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Barium gilt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hat die bisherige Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG am 20 Juli 2011 abgelöst. Für die chemischen Eigenschaften waren längere Übergangsfristen festgelegt worden, die erst ab 20. Juli 2013 in Kraft traten. Zwischenzeitlich wurde der Grenzwert für Barium… Weiterlesen ›

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Kadmium

Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium  nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind… Weiterlesen ›

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugsicherheit: Tipps für Einkauf

Eine Informationsbroschüre zur Spielzeugsicherheit gibt Verbraucher wertvolle Tips beim Einkauf von Spielzeug. Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur… Weiterlesen ›

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Empfehlungen zur Auslegung der Spielzeugrichtlinie 2006/48/EG

Eine der Aufgaben der notifizierten Stellen ist es, Lösungen und Antworten zu technischen Problemen zu erarbeiten und diese als Empfehlungen zu veröffentlichen, damit sie zur freiwilligen Anwendung durch die notifizierten Stellen zu verfügen stehen. Nachstehende Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Empfehlungen der „co-ordination group“ der notifizierten Stellen. Die Kommission verweist auf ihrer Website darauf, dass diese Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind für eine einheitliche Auslegung durch den Anwender.

Spielzeugrichtlinie-aktuelles

Spielzeugverordnung (2. ProdSV) & Spielzeugrichtlinie

Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

spielzeugrichtlinie

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise, ob die Anforderungen in Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden… Weiterlesen ›

spielzeugrichtlinie

Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die EU-Spielzeugrichtlinie enthält die „grundlegenden Anforderungen“, die Spielzeuge erfüllen müssen, bevor Sie in Verkehr gebracht werden. Spielzeugrichtlinie sorgt für höchste Standards bei der Spielzeugsicherheit Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von… Weiterlesen ›

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner