Informationen
Informationen über pyrotechnische Gegenstände
Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper
(0)Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper „Feuerwerkskörper“ sind pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Sie sind nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorie F1 bis F4 eingeteilt (siehe Tabelle unten). Die Kategorie ist Bestandteil der Kennzeichnung, die sichtbar, lesbar und dauerhaft sein muss. Diese Kennzeichnung muss klar,… Weiterlesen ›
Registrierungsnummer von pyrotechnischen Gegenstände
Zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit müssen pyrotechnische Gegenstände gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU mit einem europäischen einheitlichem System (Registrierungsnummer) gekennzeichnet sein. Unter dieser Richtlinie fallen alle pyrotechnischen Gegenstände, die gemäß der Richtlinie 2013/29/EU auf dem Markt bereitgestellt werden, wie Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen. Kennzeichnung mit der Registrierungsnummer Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen… Weiterlesen ›