Informationen
Informationen zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Anerkennung von EMV-Konformitätsbewertungsstellen für den USA Export (Update Nr. 9)
(0)Mit dem „Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung“ wird der gegenseitige Marktzugang in bestimmten Produktsektoren z. B. EMV-Anforderungen nach der EMV-Richtlinie 2014/30/EU gewährleistet.
EMV-Richtlinie: Bundesnetzagentur hilft bei Funkstörungen
Um Funkstörungen zur vermeiden, müssen alle „Geräte“ gem. Definition der EMV-Richtlinie die Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Sie sind deshalb mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Sie müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem… Weiterlesen ›
Leitfaden zur EMV-Richtlinie
Der Leitfaden zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU soll allen Beteiligten Hilfestellungen geben bei der Auslegung und Anwendung der Richtlinie. Durch Klarstellungen und Erläuterungen des Richtlinientextes soll Konsens zwischen allen Beteiligten erreicht werden sowie die Richtlinie konsistent angewendet werden. Der Leitfaden zur EMV-Richtlinie wird von einer Arbeitsgruppe der EU-Kommission erarbeitet. Im Vorwort des EMV-Leitfadens wird ausdrücklich darauf hingewiesen… Weiterlesen ›