Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Bauprodukteverordnung: Neuer Anhang V

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Hinsichtlich der Konformitätsbewertungsverfahren ist Anhang V der EU-Bauprodukteverordnung geändert und verständlicher. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr.  568/2014 wurde der Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 klarer und verständlicher neu gefasst. Insbesondere ist die Zuständigkeit bei den Konformitätsbewertungssystemen jetzt klarer definiert. Diese Anpassung erleichtert die Arbeit der Hersteller

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