Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Hinsichtlich der Konformitätsbewertungsverfahren ist Anhang V der EU-Bauprodukteverordnung geändert und verständlicher. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 wurde der Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 klarer und verständlicher neu gefasst. Insbesondere ist die Zuständigkeit bei den Konformitätsbewertungssystemen jetzt klarer definiert. Diese Anpassung erleichtert die Arbeit der HerstellerDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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