Rechtsforschriften 
Rechtsvorschriften zur Gegenseitigen Anerkennung
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
(0)15. März 2021
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte ein Unternehmen, wenn es ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden nationalen technischen Vorschriften dieses Mitgliedstaats verkauft, dieses Erzeugnis auch in anderen Mitgliedstaaten verkaufen dürfen, ohne es an die nationalen Vorschriften der einführenden Mitgliedstaaten anpassen zu müssen. WEITERLESEN

Gegenseitige Anerkennung im EU-Binnenmarkt
Die Mitgliedstaaten erkennen gegenseitig an, dass die jeweiligen nationalen technischen Vorschriften das Allgemeininteresse auf gleiche Weise schützen. WEITERLESEN