Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Freier europäischer Warenverkehr-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Mit dem Rechtsanspruch „Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung“ kann ein Unternehmen Erzeugnisse auch in anderen Mitgliedstaaten verkaufen. Unter dem „Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Waren (mutual recognition of goods)“ kann ein Unternehmen, wenn es ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden nationalenDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Kategorisiert als:Gegenseitige Anerkennung, Rechtsvorschriften
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