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Schlagwort: Konformitätsbewertungsverfahren

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Konformitätsbewertungsverfahren über einfache Druckbehälter

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter erfüllt worden sind.

freier-warenverkehr

EU-Import: Konformitätsbewertung

Bei einem EU-Import muss der Einführer sicherstellen, dass der Hersteller das Verfahren zur Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Hersteller haben bei bestimmten Produkten im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens notifizierte Stellen mitwirken zu lassen. Für diese Konformitätsbewertungsstellen gibt es nach EU-Recht klare Vorstellungen über die Anforderungen und Pflichten, die für diese Stellen gelten. Doch wie funktioniert die Auswahl der notifizierten Stellen für Hersteller aus… Weiterlesen ›

aufzugsrichtlinie

Anforderungen der Fahrschachttüren in Aufzügen in Bezug auf den Feuerschutz

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG

ATEX-Produktrichtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren

ATEX-Produktrichtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang II erfüllt sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahrens verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung… Weiterlesen ›

aufzugsrichtlinie

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

Messgeräterichtlinie 2014/32/EU

Konformitätsbewertungsverfahren über Messgeräte

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/32/EU über Messgeräte erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen

Konformitätsbewertungsverfahren-Nichtselbsttätige Waagen

Konformitätsbewertungsverfahren über nichtselbsttätige Waagen beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/31/EU  erfüllt sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch… Weiterlesen ›

Niederspannungsrichtlinie

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die… Weiterlesen ›

EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Konformitätsbewertungsverfahren nach EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der EMV-Richtlinie 2004/108/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

maschinenrichtlinie-funktionale-sicherheit

Konformitätsbewertung nach der Maschinenrichtlinie

Der Hersteller muss eine Konformitätsbewertung nach der Maschinenrichtlinie für sein Produkt durchführen und kann hierfür unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) auswählen.  Der Hersteller muss je nach Gefahrenpotential das entsprechende Modul aus. Nach Abschluss des Verfahrens kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen. A. Maschinen mit normalem Gefahrenpotential (die nicht in Anhang IV aufgelistet sind) Für die „normalen“ Maschinen,… Weiterlesen ›

atex-produktrichtlinie

ATEX Kategorie 2 nicht-elektrische Geräte: Aufbewahrung techn. Unterlagen

Bei nicht-elektrischen Geräten ATEX Kategorie 2 ist die Aufbewahrung der techn. Unterlagen bei notifizierten Stellen geregelt. Für nicht-elektrische Geräte der Kategorie 2 und Komponenten der kann der Hersteller entsprechend Artikel 13 Absatz c) das Konformitätsbewertungsverfahren Modul A (Interne Fertigungskontrolle) anwenden. Zusätzlich muss der Hersteller die technischen Unterlagen einer notifizierten Stelle seiner Wahl zur Verfügung stellen…. Weiterlesen ›

Anmeldestatus

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