Schlagwort: Spielzeugrichtlinie
Spielzeugrichtlinie: Bericht über die Anwendung für den Zeitraum 2014 bis 2019
Gemäß Artikel 48 der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis zum 20. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung der Spielzeugrichtlinie zu übermitteln. Für den Zeitraum 2014 bis 2019 wurde eine Zusammenfassung von der EU-Kommission erstellt und am 15. Juli 2021 veröffentlicht…. Weiterlesen ›
EU-Spielzeugverordnung: Ausblick
Die EU-Spielzeugverordnung löst die EU-Spielzeugrichtlinie ab: Der Vorschlag der Verordnung liegt vor.Basierend auf eine Evaluierung der Umsetzung wird die Spielzeugrichtlinie als EU-Spielzeugverordnung veröffentlicht. Die Spielzeugrichtlinie wurde im Jahre 2009 veröffentlicht und wurde bisher ca. 15 mal geändert. Einig ist man sich in der Bewertung, dass die Spielzeugrichtlinie ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für Kinder aufweist… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Allergene Duftstoffe werden kennzeichnungspflichtig
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffen. So müssen auf dem Spielzeug, auf einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder einem Begleitzettel die Bezeichnungen von Duftstoffen angegeben werden, wenn sie einem Spielzeug in Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg im Spielzeug oder in Teilen davon zugesetzt werden. Bisher sind 11 allergene Duftstoffe in der Tabelle des Anhang… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Aluminium
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Strengerer Grenzwert für Formaldehyd in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Formaldehyd neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Phenol
Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Phenol. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Damit Kinder besonders gut vor Risiken geschützt sind, die von chemischen Stoffen in… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Bisphenol A
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie (EU) 2017/898 neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Blei
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für drei weitere chemische Stoffe
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte weiterer gefährlicher Stoffe durch die Veröffentlichung von 3 EU-Richtlinien festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie legt für Spielzeug die strengsten Grenzwerte für Schadstoffe fest z. B: für Bisphenol A, Nickel, TCEP, TCPP und TDCP. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Barium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Barium gilt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hat die bisherige Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG am 20 Juli 2011 abgelöst. Für die chemischen Eigenschaften waren längere Übergangsfristen festgelegt worden, die erst ab 20. Juli 2013 in Kraft traten. Zwischenzeitlich wurde der Grenzwert für Barium… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Kadmium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind… Weiterlesen ›
Spielzeugsicherheit: Tipps für Einkauf
Eine Informationsbroschüre zur Spielzeugsicherheit gibt Verbraucher wertvolle Tips beim Einkauf von Spielzeug. Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur… Weiterlesen ›
Spielzeugverordnung (2. ProdSV) & Spielzeugrichtlinie
Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.