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Gilt für tragbare Feuerlöscher (mit CE-Kennzeichnung) das Transportrecht?
Tragbare Feuerlöscher (i.d.R. bis 20 kg), wie sie in Betriebsstätten (sowie in privaten Haushalten) zur Anwendung kommen, werden durch den Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten bei der Arbeit benutzt (somit handelt es sich dann um ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV). Aufgrund der druckbedingten Gefahren sind tragbare Feuerlöscher auch überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.
Welche Bestimmungen gelten, wenn die unter Druck stehenden tragbaren Feuerlöscher transportiert werden müssen?
Vorschriften für Atemschutzflaschen
Atemschutzflaschen unterliegen unterschiedlichen Vorschriften und sind für den Transport von Luft mit 200/300 bar Füllung vorgesehen. Beschaffungs-Vorschriften für Atemschutzflaschen Atemschutzflaschen sind Druckgasflaschen und für das Inverkehrbringen derartiger Druckgasflaschen als Baugruppe gilt die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU. Gemäß dieser Richtlinie werden jedoch Flaschen für Atemschutzgeräte explizit von dieser Richtlinie ausgeschlossen, d. h. für das… Weiterlesen ›