Rechtsvorschriften 
Rechtsvorschriften zur Messgeräterichtlinie
Konformitätsbewertungsverfahren über Messgeräte
(0)Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/32/EU über Messgeräte erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

Messgeräterichtlinie 2014/32/EU
Fehlerfreie und nachvollziehbar arbeitende Messgeräte können für die unterschiedlichsten Messaufgaben zum Einsatz kommen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses, des Gesundheitsschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, zur Erhebung von Steuern und Abgaben und des Sicherstellung des lauteren Handels ist es erforderlich, dass nur ordnungsgemäß funktionierende Messgeräte in Verkehr gebracht und verwendet werden. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur solche Messgeräte auf dem freien Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Mess- und Eichgesetz (MessEG) & Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten neuen Mess- und Eichgesetz wurde eine über zehnjährige Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum erfolgreichen Abschluss gebracht . Das Gesetz trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Ebenfalls zum 1. Januar 2015 trat die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft.