Schlagwort: Bauprodukteverordnung
Überarbeitung der EU-Bauprodukteverordnung – Was ändert sich?
Die EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011) löst die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zum 8. Jan. 2026 (einige Ausnahmen ab 8. Jan. 2027) ab. A. Regelungen der z. Zt. gültigen… Weiterlesen ›
EU-Bauprodukteverordnung: Bewertung der Umsetzung
Für die EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) ist nach ca. 10 Jahren eine Bewertung durchgeführt worden. Sie legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und dient seit 1. Juli 2013 der Sicherstellung des freien Warenverkehrs von Bauprodukten im Binnenmarkt. Wie unterscheidet sich die EU-Bauprodukteverordnung von anderen EU-Harmonisierungsvorschriften? Bei den EU-Rechtsvorschriften für Bauprodukte wird… Weiterlesen ›
Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4
Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen.
Konformitätsbewertungssysteme für Brüstung- und Geländerbausätze
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden.
Bauprodukte: Drei zusätzliche Leistungsklassen für Außenjalousien und Markisen
In der Norm EN 13561 enthaltenen Klassifizierung sind drei weitere Klassen für den Widerstand gegenüber Windlasten hinzugefügt worden. Die neueren Produkte weisen einen höheren Widerstand gegenüber Windlasten auf als ältere Produkte.
Brandverhaltensklassen von Bauprodukten
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD) nach EU-Bauprodukteverordnung
Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist eine harmonisierte technische Spezifikation im Sinne der EU-Bauprodukteverordnung.Europäische Bewertungsdokumente (EAD) werden von der „Europäischen Organisation für technische Zulassungen“ (EOTA) in englischer Sprache angenommen. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die von der EOTA zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vorgelegt werden, nicht verantwortlich. Herausgabe von Europäische Bewertungsdokumente (EAD) Die Europäischen Bewertungsdokumente (European… Weiterlesen ›
Bauprodukte: Europäischer Gerichtshof verbietet zusätzliche deutsche Zertifizierungen
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs.
Abkommen EU/Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der der Schweiz
Mit der jeweiligen Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund des Abkommens mit der Schweiz ist der Warenaustausch gewährleistet. Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der schweizerischen Eidgenossenschaft ist das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte „Druckgeräte“… Weiterlesen ›
Bauprodukteverordnung: Neuer Anhang V
Hinsichtlich der Konformitätsbewertungsverfahren ist Anhang V der EU-Bauprodukteverordnung geändert und verständlicher. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 wurde der Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 klarer und verständlicher neu gefasst. Insbesondere ist die Zuständigkeit bei den Konformitätsbewertungssystemen jetzt klarer definiert. Diese Anpassung erleichtert die Arbeit der Hersteller und der notifizierten Stellen, die befugt sind,… Weiterlesen ›
Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird. Eine Abschrift dieser Leistungserklärung ist entweder in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Weise zur Verfügung zu stellen.
Seit 1. Juli 2013: Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Am 1. Juli 2013 hat die Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ersetzt. Zielsetzung der neuen Bauprodukteverordnung Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) Rechnung trägt. Außerdem sah man Handlungsbedarf, da die Bestimmungen der bisherigen… Weiterlesen ›
Harmonisierte Normen zur EU-Bauprodukte-Verordnung
Bei Bauprodukten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wir eine Konformität mit den Anforderungen der Bauprodukterichtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
EU-Bauprodukteverordnung: Anforderungen und Aufgaben der Notifizierungsstellen
Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind für die Einrichtung und Durchführung von Verfahren verantwortlich, die für die Begutachtung und Notifizierung der notifizierten Stellen erforderlich sind.
Bauprodukteverordnung: Eurocode 3 für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
Die Europäische Bemessungsnormen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 (Eurocodes) einschließlich ihrer nationalen Anhänge wurden zum 1.7.2012 bauaufsichtlich eingeführt bzw. als technische Baustimmungen durch die obersten Baubehörden der Länder bekanntgemacht. Damit wurden Sie verbindlich und lösen die bisherigen nationalen Planungs- und Bemessungsnormen als Technische Baubestimmungen ab.