Gegenseitige Anerkennung 
Gegenseitige Anerkennung von Vorschriften für einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt
Produktinfostellen: Zugang zum Markt erleichtern
Die eingeführten Produktinfostellen sollen den Marktteilnehmern anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt erleichtern. WEITERLESEN

Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte ein Unternehmen, wenn es ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden nationalen technischen Vorschriften dieses Mitgliedstaats verkauft, dieses Erzeugnis auch in anderen Mitgliedstaaten verkaufen dürfen, ohne es an die nationalen Vorschriften der einführenden Mitgliedstaaten anpassen zu müssen. WEITERLESEN

Gegenseitige Anerkennung im EU-Binnenmarkt
Die Mitgliedstaaten erkennen gegenseitig an, dass die jeweiligen nationalen technischen Vorschriften das Allgemeininteresse auf gleiche Weise schützen. WEITERLESEN

Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 2/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst. WEITERLESEN

Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 1/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst. WEITERLESEN

Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der der Schweiz
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Anerkennung von EMV-Konformitätsbewertungsstellen für den USA Export (Update Nr. 8)
Mit dem „Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung“ wird der gegenseitige Marktzugang in bestimmten Produktsektoren z. B. EMV-Anforderungen nach der EMV-Richtlinie 2014/30/EU gewährleistet. WEITERLESEN