Gegenseitige Anerkennung 
Gegenseitige Anerkennung von Vorschriften für einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt
Produktinfostellen: Marktzugang erleichtern
Die Produktinfostellen sollen den Marktteilnehmer anderer Mitgliedstaaten den Marktzugang auf dem nationalen Markt erleichtern.
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte ein Unternehmen, wenn es ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden nationalen technischen Vorschriften dieses Mitgliedstaats verkauft, dieses Erzeugnis auch in anderen Mitgliedstaaten verkaufen dürfen, ohne es an die nationalen Vorschriften der einführenden Mitgliedstaaten anpassen zu müssen.
Gegenseitige Anerkennung im EU-Binnenmarkt
Die Mitgliedstaaten erkennen gegenseitig an, dass die jeweiligen nationalen technischen Vorschriften das Allgemeininteresse auf gleiche Weise schützen.
Abkommen EU mit der Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 2/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 1/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Abkommen EU/Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der der Schweiz
Mit der jeweiligen Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund des Abkommens mit der Schweiz ist der Warenaustausch gewährleistet. Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der schweizerischen Eidgenossenschaft ist das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte „Druckgeräte“… Weiterlesen ›
Anerkennung von EMV-Konformitätsbewertungsstellen für den USA Export (Update Nr. 8)
Mit dem “Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung” wird der gegenseitige Marktzugang in bestimmten Produktsektoren z. B. EMV-Anforderungen nach der EMV-Richtlinie 2014/30/EU gewährleistet.
Produktinfostellen – Zugang zu nationalen Märkten erleichtern
Wesentlicher Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinschaftsmarkts ist die gegenseitige Anerkennung. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Mitgliedstaat die Vermarktung von Produkten, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und/oder in den Verkehr gebracht wurden, nicht verbieten darf, selbst wenn sie nicht allen im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden Vorschriften entsprechen. Die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments… Weiterlesen ›
Warenaustausch der EU mit der Schweiz: Gegenseitige Anerkennungen (MRA) auch für Aufzüge
Mit Beschluss Nr. 1/2009 vom 21. Dezember 2009 wurde Anhang 1 des “Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen” um das Kapitel 17 (Aufzüge) erweitert sowie Kapitel 1 (Maschinen) geändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 147 vom 12.6.2010 veröffentlicht. Die Änderung des Kapitels… Weiterlesen ›