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Informationen zur Spielzeugrichtlinie

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Spielzeugrichtlinie: Bericht über die Anwendung für den Zeitraum 2014 bis 2019

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27. Dezember 2022

Gemäß Artikel 48 der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis zum 20. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung der Spielzeugrichtlinie zu übermitteln.  Für den Zeitraum 2014 bis 2019 wurde eine Zusammenfassung von der EU-Kommission erstellt und am 15. Juli 2021 veröffentlicht…. Weiterlesen ›

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EU-Spielzeugverordnung: Ausblick

Die EU-Spielzeugverordnung löst die EU-Spielzeugrichtlinie ab: Der Vorschlag der Verordnung liegt vor.Basierend auf eine Evaluierung der Umsetzung wird die Spielzeugrichtlinie als EU-Spielzeugverordnung veröffentlicht. Die Spielzeugrichtlinie wurde im Jahre 2009 veröffentlicht und wurde bisher ca. 15 mal geändert. Einig ist man sich in der Bewertung, dass die Spielzeugrichtlinie ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für Kinder aufweist… Weiterlesen ›

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Spielzeugrichtlinie: Allergene Duftstoffe werden kennzeichnungspflichtig

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffen. So müssen auf dem Spielzeug, auf einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder einem Begleitzettel die Bezeichnungen von Duftstoffen angegeben werden, wenn sie einem Spielzeug in Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg im Spielzeug oder in Teilen davon zugesetzt werden. Bisher sind 11 allergene Duftstoffe in der Tabelle des Anhang… Weiterlesen ›

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Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Um die Spielzeugrichtlinie einheitlich auszulegen hat die EU-Kommission verschiedene Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie veröffentlicht. Sie sollen dazu dienen, dass die Anwendung der Spielzeugrichtlinie erleichtert wird. Die Kommission verweist in ihren Vorworten darauf hin, dass rechtsverbindlich nur Text der Richtlinie selber ist. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das die Richtlinie einheitlich angewendet wird. Nachstehende Übersicht enthält die… Weiterlesen ›

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Spielzeugsicherheit: Tipps für Einkauf

Eine Informationsbroschüre zur Spielzeugsicherheit gibt Verbraucher wertvolle Tips beim Einkauf von Spielzeug. Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur… Weiterlesen ›

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Empfehlungen zur Auslegung der Spielzeugrichtlinie 2006/48/EG

Eine der Aufgaben der notifizierten Stellen ist es, Lösungen und Antworten zu technischen Problemen zu erarbeiten und diese als Empfehlungen zu veröffentlichen, damit sie zur freiwilligen Anwendung durch die notifizierten Stellen zu verfügen stehen. Nachstehende Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Empfehlungen der „co-ordination group“ der notifizierten Stellen. Die Kommission verweist auf ihrer Website darauf, dass diese Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind für eine einheitliche Auslegung durch den Anwender.

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Spielzeugverordnung (2. ProdSV) & Spielzeugrichtlinie

Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

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Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise, ob die Anforderungen in Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden… Weiterlesen ›

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