Schlagwort: Pyrogegenstände
EU-Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände
Zu „pyrotechnische Gegenstände“ gehören Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, wie beispielsweise in Airbags oder in Spannvorrichtungen für Sicherheitsgurte verwendete Gasgeneratoren. 1. Offizieller Titel der EU-Richtlinie RICHTLINIE 2013/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung… Weiterlesen ›
Registrierungsnummer von pyrotechnischen Gegenstände
Zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit müssen pyrotechnische Gegenstände gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU mit einem europäischen einheitlichem System (Registrierungsnummer) gekennzeichnet sein. Unter dieser Richtlinie fallen alle pyrotechnischen Gegenstände, die gemäß der Richtlinie 2013/29/EU auf dem Markt bereitgestellt werden, wie Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen. Kennzeichnung mit der Registrierungsnummer Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen… Weiterlesen ›