Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Fachbeiträge rss

Fachbeiträge zur Marktüberwachung

Marktteilnehmer

Pflichten der Wirtschaftsakteure im Rahmen des Inverkehrbringens

(0)
22. Januar 2023

In der EU in Verkehr gebrachte Produkte müssen den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen, und die Wirtschaftsakteure sind für die Konformität der Produkte verantwortlich. Je nachdem welche Rolle sie in der Lieferkette spielen, bestehen unterschiedliche Pflichten zur Gewährleistung dieser Konformität. Damit soll ein hohes Niveau beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, beim Verbraucher- und Umweltschutz sowie ein fairer Wettbewerb auf dem Gemeinschaftsmarkt sichergestellt werden.

produktsicherheit

Informationssysteme zur Marktüberwachung

Informationssysteme zur Marktüberwachung dienen den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und EU-Behörden. Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Marktaufsichtsbehörden einerseits und den europäischen Stellen anderseits ist ein wesentliches Instrument für eine wirkungsvolle und effiziente Marktüberwachung.Bei vorliegenden Erkenntnissen über gefährliche Produkteaus unterschiedlichen Informationsquellen sind die Marktaufsichtsbehörden verpflichtet, entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Reaktive Marktkontrollen durch die Marktaufsichtsbehörden werden veranlasst, wenn die Marktaufsichtsbehörden von… Weiterlesen ›

marktueberwachung-in-deutschland

Marktüberwachung für Medizinprodukte mit der EUDAMED Datenbank

Die EUDAMED Datenbank für Medizinprodukte unterstützt die Marktüberwachung senkt für Patienten das Risiko bei Zwischenfällen. Nach einem Beschluss müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2011 eine Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) nutzen. Die Palette der Medizinprodukte reicht von lebenserhaltenden Geräten wie Herzschrittmachern über Hüftprothesen und Röntgengeräte bis hin zu Produkten des täglichen medizinischen Bedarfs wie Spritzen oder Bluttests. Obwohl… Weiterlesen ›

warenaustausch

Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachung durch den Zoll

Im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs überwachen die Zollstellen die Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sicherheitstechnisch unproblematische Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Eingangsstellen an den Außengrenzen sind gut dazu geeignet, unsichere, nicht konforme Produkte bzw. Produkte, die in fälschlicher oder irreführender Weise mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, festzustellen, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrollen erhalten diese Behörden von den Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über gefährliche, nicht konforme Produkte.

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner