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Fachbeiträge zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

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Anforderungen der Fahrschachttüren in Aufzügen in Bezug auf den Feuerschutz

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18. Januar 2023

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

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Konformitätsbewertungsverfahren nach der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.

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