Fachbeiträge
Fachbeiträge zur Bauprodukteverordnung
Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4
(0)Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen.
Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird. Eine Abschrift dieser Leistungserklärung ist entweder in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Weise zur Verfügung zu stellen.
Bauproduktenverordnung: EN 1090-1 mit werkseigene Produktionskontrolle im Stahlbaubereich
Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Die Koexistenzphase zur DIN 18800-7 endet am 30. Juni 2014.
Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011.
EU-Bauprodukteverordnung: Anforderungen und Aufgaben der Notifizierungsstellen
Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind für die Einrichtung und Durchführung von Verfahren verantwortlich, die für die Begutachtung und Notifizierung der notifizierten Stellen erforderlich sind.
Bauprodukteverordnung: Eurocode 3 für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
Die Europäische Bemessungsnormen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 (Eurocodes) einschließlich ihrer nationalen Anhänge wurden zum 1.7.2012 bauaufsichtlich eingeführt bzw. als technische Baustimmungen durch die obersten Baubehörden der Länder bekanntgemacht. Damit wurden Sie verbindlich und lösen die bisherigen nationalen Planungs- und Bemessungsnormen als Technische Baubestimmungen ab.
EU-Bauprodukteverordnung: Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen
1. Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen Konformitätsbewertungsstellen, die als notifizierte Stelle tätig sind, müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: 2. Das Akkreditierungsverfahren Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen steht und fällt jedoch mit der Kompetenz desjenigen, der die Bewertungsleistung erbringt. Diese sogenannten Konformitätsbewertungsstellen belegen die Qualität ihrer eigenen Arbeit daher durch eine Akkreditierung. Grundlage für die Akkreditierung von… Weiterlesen ›
EU-Bauprodukteverordnung: Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Das Ziel der Bauprodukteverordnung ist nicht die Sicherheit von Produkten zu definieren, sondern sie soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen über deren jeweilige Leistung vorhanden sind. Um präzise und zuverlässige Leistungserklärungen zu gewährleisten, wird anhand geeigneter Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit die Leistung das Bauprodukt bewertet und auch die Herstellung im Werk kontrolliert. Die Bauprodukteverordnung sieht hierfür 5 Systeme vor.