Schlagwort: MaRL
Maschinenrichtlinie: Geräuschemission in der Betriebsanleitung
Der Fachbeitrag soll Hersteller dabei helfen, Ihren gesetzlichen Pflichten zur Angabe der von Ihrer Maschine erzeugten Geräusche in der Betriebsanleitung (und in den technischen Verkaufsunterlagen) gemäß den Vorgaben der Maschinenrichtlinie nachzukommen
Marktüberwachung: Unsicherer Stromgenerator
Deutsche Behörden hatten aufgrund Sicherheitsmängel an einem Stromgenerator das Inverkehrbringen dieses Stromgenerators untersagt. Die deutschen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung der Maschinen mit den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG In einem veröffentlichten Durchführungsbeschuss der EU-Kommission vom 1.4.2016 stellt die Kommission fest, dass die Maßnahmen der deutschen Behörden zur Untersagung des Inverkehrbringens des Stromgenerators gerechtfertigt waren…. Weiterlesen ›
Sicherheitshinweise u. Warnhinweise für Maschinen
Der Maschinenhersteller ist verpflichtet, die Benutzer durch Sicherheits- und Warnhinweise auf gefährliche Situationen und ggf. Hinweise zu deren Vermeidung sowie auf Restrisiken (Risiken die der Hersteller nicht durch die Konstruktion abdecken konnte) hinzuweisen. Dabei muss er die geeignete Art und Zweckmäßigkeit der Sicherheits- und Warnhinweise festlegen.
Mit Standardbauteile auch Sicherheitsfunktionen realisieren
Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an Steuerungen für Maschinen, sowohl mit als auch ohne Sicherheitsfunktionen. Dabei ist die Zuverlässigkeit (Ausfall, Fehlfunktion) der Steuerungen von zentraler Bedeutung, insbesondere dann, wenn sie eine bestimmte Sicherheitsfunktion zu erfüllen hat. Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Maschinensteuerung so zu konzipieren, dass es nicht zu gefährlichen Gefährdungssituationen kommt.