Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 6 Monaten Freier europäischer Warenverkehr für sichere Produkte Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst. Die wesentliche Gründe für diese Anpassungen sind geänderte oder zusätzlich aufgenommene Rechtsvorschriften.Um alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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