Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten Freier europäischer Warenverkehr für sichere Produkte Mit der jeweiligen Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund des Abkommens mit der Schweiz ist der Warenaustausch gewährleistet. Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der schweizerischen Eidgenossenschaft ist das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern anUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: Bauprodukte, Bauprodukteverordnung, Druckgeräte
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