Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Brandverhaltensklassen von Bauprodukten Für die Brandverhaltensklasse F von Bauprodukten nach der EU-Bauprodukteverordnung wurden neue Kriterien festgelegt. In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt ist. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“Um alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: Bauprodukteverordnung
Kategorisiert als:Bauprodukte, Informationen
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.