Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Eine Leistungserklärung ist in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung

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