Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Eine Leistungserklärung ist in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen BewertungDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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