Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Für Brüstungsbausätze und Geländerbausätze wurden gemäß einer EU-Verordnung die Konformitätsbewertungssystem festgelegt. Für Brüstungsbausätze und Geländerbausätze, die ausschließlich zur Vermeidung von Abstürzen auf Baustellen eingesetzt werden und keine strukturbedingten Vertikallasten tragen, liegt kein geeigneter Beschluss für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit vor. Daher hat die EU-Kommission festgelegt, welcheDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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