Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten Maschinenrichtlinie Not-Halt Befehlseinrichtungen Gemäß der Maschinenrichtlinie Anhang I Nr. 1.2.4.3 muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann. Ausnahmen gibt es lediglich für Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann,Um alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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