Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Maschinenrichtlinie gewährleistet den freien Verkehr mit Maschinen, die in ihren Anwendungsbereich fallen und die in ihr festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Sie fördert einerseits den freien Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt und andererseits gewährt sie ein hohes Maß an Schutz für europäische Arbeitnehmer und Verbraucher. Als Richtlinie des „neuen Rechtsrahmens“ fördertUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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