Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten EU-BauprodukteverordnungNotifizierungsstellen Voraussetzung für eine Notifizierung durch eine notifizierende Behörde ist der Nachweise der Befugnis, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wahrzunehmen. Notifizierende Behörde (Notifizierungsstelle) Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind fürUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: Bauprodukte, Bauprodukteverordnung
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