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EU-Bauprodukteverordnung: Anforderungen und Aufgaben der Notifizierungsstellen

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten EU-BauprodukteverordnungNotifizierungsstellen Voraussetzung für eine Notifizierung durch eine notifizierende Behörde ist der Nachweise der Befugnis, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leis­tungsbeständigkeit wahrzunehmen. Notifizierende Behörde (Notifizierungsstelle) Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind für

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