Spielzeug
Fachinformationen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Spielzeugrichtlinie: Bericht über die Anwendung für den Zeitraum 2014 bis 2019
(0)Gemäß Artikel 48 der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis zum 20. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung der Spielzeugrichtlinie zu übermitteln. Für den Zeitraum 2014 bis 2019 wurde eine Zusammenfassung von der EU-Kommission erstellt und am 15. Juli 2021 veröffentlicht…. Weiterlesen ›
EU-Spielzeugverordnung: Ausblick
Die EU-Spielzeugverordnung löst die EU-Spielzeugrichtlinie ab: Der Vorschlag der Verordnung liegt vor.Basierend auf eine Evaluierung der Umsetzung wird die Spielzeugrichtlinie als EU-Spielzeugverordnung veröffentlicht. Die Spielzeugrichtlinie wurde im Jahre 2009 veröffentlicht und wurde bisher ca. 15 mal geändert. Einig ist man sich in der Bewertung, dass die Spielzeugrichtlinie ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für Kinder aufweist… Weiterlesen ›
Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Als harmonisierte Normen im Sinne des Europäischen Richtlinie 98/34/EG werden die europäischen Normen angesehen, die die europäische Normenorganisationen (z. B. CEN; CENELEC; ETSI) der EU- Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm) und deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Spielzeugrichtlinie: Allergene Duftstoffe werden kennzeichnungspflichtig
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffen. So müssen auf dem Spielzeug, auf einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder einem Begleitzettel die Bezeichnungen von Duftstoffen angegeben werden, wenn sie einem Spielzeug in Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg im Spielzeug oder in Teilen davon zugesetzt werden. Bisher sind 11 allergene Duftstoffe in der Tabelle des Anhang… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Chrom-VI
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie wurde 2009/48/EG geändert. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Aluminium
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Strengerer Grenzwert für Formaldehyd in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Formaldehyd neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Phenol
Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Phenol. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Damit Kinder besonders gut vor Risiken geschützt sind, die von chemischen Stoffen in… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Bisphenol A
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie (EU) 2017/898 neu festgelegt.
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Blei
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für drei weitere chemische Stoffe
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte weiterer gefährlicher Stoffe durch die Veröffentlichung von 3 EU-Richtlinien festgelegt.
Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Um die Spielzeugrichtlinie einheitlich auszulegen hat die EU-Kommission verschiedene Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie veröffentlicht. Sie sollen dazu dienen, dass die Anwendung der Spielzeugrichtlinie erleichtert wird. Die Kommission verweist in ihren Vorworten darauf hin, dass rechtsverbindlich nur Text der Richtlinie selber ist. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das die Richtlinie einheitlich angewendet wird. Nachstehende Übersicht enthält die… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug
Die Spielzeugrichtlinie legt für Spielzeug die strengsten Grenzwerte für Schadstoffe fest z. B: für Bisphenol A, Nickel, TCEP, TCPP und TDCP. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Barium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Barium gilt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hat die bisherige Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG am 20 Juli 2011 abgelöst. Für die chemischen Eigenschaften waren längere Übergangsfristen festgelegt worden, die erst ab 20. Juli 2013 in Kraft traten. Zwischenzeitlich wurde der Grenzwert für Barium… Weiterlesen ›
Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Kadmium
Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind… Weiterlesen ›