Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Spielzeugrichtlinie Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffen. So müssen auf dem Spielzeug, auf einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder einem Begleitzettel die Bezeichnungen von Duftstoffen angegeben werden, wenn sie einem Spielzeug in Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg im Spielzeug oder in Teilen davon zugesetzt werden.Der Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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