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Spielzeugrichtlinie: Allergene Duftstoffe werden kennzeichnungspflichtig

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Spielzeugrichtlinie
Spielzeugrichtlinie

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffen. So müssen auf dem Spielzeug, auf einem daran befestigten Etikett, auf der Verpackung oder einem Begleitzettel die Bezeichnungen von Duftstoffen angegeben werden, wenn sie einem Spielzeug in Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg im Spielzeug oder in Teilen davon zugesetzt werden. Bisher sind 11 allergene Duftstoffe in der Tabelle des Anhang II Teil III Nummer 11 dritter Absatz der genannten Richtlinie aufgeführt, für die diese Kennzeichnungspflicht besteht. Jetzt kommen weitere 60 allergene Duftstoffe hinzu.

Gesundheitliche Risiken von allergene Duftstoffe

Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS), hatte festgestellt, dass in den letzten Jahren der Trend beobachtet wird, vielen Arten von Konsumgütern, wie Kinderspielzeug, Duftstoffe hinzuzufügen, was erheblich zur Duftstoffexposition des Verbrauchers über die Haut beitragen würde. 
Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug hat der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass ein allergener Stoff immer allergen ist, unabhängig davon, ob er in kosmetischen Mitteln oder in Spielzeug vorhanden ist. Diese sogenannte inhärente Eigenschaft des Stoffes ist von der Verwendung des Stoffes unabhängig und daher dem allergenen Stoff eigen, unabhängig davon, ob er in kosmetischen Mitteln oder in Spielzeug erhalten ist. Daher ist die Sachverständigengruppe der Auffassung, dass ein allergener Stoff, der ein Risiko in kosmetischen Mitteln darstellt, auch in Spielzeug ein Risiko darstellen kann.

Verbot von bestimmten Duftstoffe

Die entsprechenden Ausschüsse haben auch empfohlen, die Verwendung von den Duftstoffen  AtranolChloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug zu verbieten, indem diese in die Tabelle in Anhang II Teil III Nummer 11 erster Absatz der Richtlinie 2009/48/EG aufgenommen werden.

Änderung des Anhang II
Die EU-Kommission hat mit der veröffentlichten Richtlinie (EU) 2020/2088 die Änderung des Anhang II (es wurden weitere 60 Duftstoffe hinzugefügt) der Spielzeugrichtlinie hinsichtlich der Kennzeichnung allergene Duftstoffe vollzogen.

Die neuen Vorschriften sind ab 5. Juli 2022 anzuwenden.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Spielzeug

Richtlinie (EU) 2020/2088 zur Änderung des Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG (hinsichtlich der Kennzeichnung allergener Duftstoffe )

Richtlinie (EU) 2020/2089 zur Änderung des Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG (hinsichtlich des Verbots 3 allergener Duftstoffe )


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