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Die EU-Spielzeugverordnung löst die EU-Spielzeugrichtlinie ab: Der Vorschlag der Verordnung liegt vor.
Basierend auf eine Evaluierung der Umsetzung wird die Spielzeugrichtlinie als EU-Spielzeugverordnung veröffentlicht.
Die Spielzeugrichtlinie wurde im Jahre 2009 veröffentlicht und wurde bisher ca. 15 mal geändert. Einig ist man sich in der Bewertung, dass die Spielzeugrichtlinie ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für Kinder aufweist und wesentlich für das Funktionieren des Binnenmarktes für Spielzeug beigetragen hat.
Vorschläge zu Verbesserungen in einer EU-Spielzeugverordnung:
- notwendige Anpassungen an andere EU-Vorschriften (z. B. Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz, Datenschutz) erforderlich
- verbesserte Marktüberwachung
- mehr Verantwortung für Online-Marktplätze
- Anpassung strengerer Bestimmungen für gefährliche Chemikalien auch für Kinder über 36 Monate
- Beseitigung von Unsicherheiten durch ggf. strengere nationale Grenzwerte für gefährliche Chemikalien
- Reduzieren der Risiken für digitalisiertes und vernetztes Spielzeug (Cybersicherheit)
- Reduzierung von Grenzwerten von CMR Chemikalien
- Erfassung von Unfällen und Verletzungen in einer europäischen Datenbank.
***Aktuell*** Das EU-Parlament hat am 17. Feb. 2022 über den Bericht abgestimmt und die EU-Kommission aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zur Änderung der EU-Spielzeugrichtlinie einzuleiten. Am 28.7.2023 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag + Anlagen einer neun Verordnung vorgelegt, die die bisherige Spielzeugrichtlinie ablösen soll. |
Weiterführende Informationen
Bericht zur Umsetzung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Änderungsanträge zum Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Rechtsvorschriften über Spielzeug
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