Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Spielzeugrichtlinie: Bericht über die Anwendung für den Zeitraum 2014 bis 2019

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 3 Monaten Spielzeugrichtlinie Gemäß Artikel 48 der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis zum 20. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung der Spielzeugrichtlinie zu übermitteln.  Für den Zeitraum 2014 bis 2019 wurde eine Zusammenfassung von der

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