Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Empfehlungen zur Auslegung der Spielzeugrichtlinie 2006/48/EG

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Aktuelle Informationen zur Spielzeugrichtlinie

Eine der Aufgaben der notifizierten Stellen ist es, Lösungen und Antworten zu technischen Problemen zu erarbeiten und diese als Empfehlungen zu veröffentlichen, damit sie zur freiwilligen Anwendung durch die notifizierten Stellen zur Verfügung stehen. Nachstehende Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Empfehlungen der „co-ordination group“ der notifizierten Stellen. Die Kommission verweist auf ihrer Website darauf, dass diese Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind für eine einheitliche Auslegung durch den Anwender.

Empfehlungen zu Baumusterprüfungen:

Nr.DatumRev.Bezug
RL 2009/48/EG
Kurz-Titel/Fragezum Download
110.6.20143Art. 20Welche Mindestinformationen sollten in der EG Baumusterprüfbescheinigung erscheinen?
Kann eine benannte Stelle eine “teilweise” EG Baumusterprüfbescheinigung ausstellen, das nur einige Aspekte der Sicherheit des Spielzeugs abdeckt?
Link
221.4.20101Art. 32Ist es obligatorisch, die Kennnummer der benannten Stelle, den Namen oder ein anderes Zeichen, das die Identifizierung der benannten Stelle, welche das EG Typenprüfungszertifikat ausgestellt hat, gestattet, am Spielzeug oder auf seiner Verpackung anzubringen?
Falls es nicht obligatorisch ist, ist es erlaubt, die Kennnummer der benannten Stelle anzubringen?
Link
314.3.2011 1Art. 19Wie soll eine benannte Stelle vorgehen, wenn ein für die EG Baumusterprüfung eingereichtes Spielzeug die von einer harmonisierten Norm erforderte Sicherheitsgrenze nicht einhält?Link
412.4.2011 5Art. 53Wie sollte eine benannte Stelle während der Übergangszeit hinsichtlich der Ausstellung von EG Baumusterprüfbescheinigungen unter der neuen Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG vorgehen?Link
      

 

Protokolle:

Nr.DatumRev.Bezug
RL 2009/48/EG
Kurz-Titelzum Download
106.03.20198Art. 20Spielzeugkategorien, die einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurdenLink
2Jan. 20224Art. 20Mikrobiologische Sicherheit von Spielzeugen, die wässerige Medien enthaltenLink
422.12.20172Anlage IIWaschbarkeit von textilen Spielzeugen für Kinder bis 36 MonatenLink
524.09.20181Art. 20Mikrowellenfähiges SpielzeugLink

 

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Fachbeitrag: Konformitätsbewertungsverfahren

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