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Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Chrom-VI

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 3 Monaten Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie wurde 2009/48/EG geändert. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen

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