Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 3 Monaten Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie wurde 2009/48/EG geändert. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende BestimmungenDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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