Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Bisphenol A

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Spielzeugrichtlinie Grenzwert Bisphenol Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert.   Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte

Der Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".

Anmelden
   

Getagged als: ,

Kategorisiert als:Rechtsvorschriften, Spielzeug

Anmeldestatus

Cookie Consent mit Real Cookie Banner