Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Spielzeugrichtlinie Grenzwert Bisphenol Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Bisphenol A. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die GrenzwerteDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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