Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

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Fachinformationen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

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Spielzeugsicherheit: Tipps für Einkauf

Eine Informationsbroschüre zur Spielzeugsicherheit gibt Verbraucher wertvolle Tips beim Einkauf von Spielzeug. Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur… Weiterlesen ›

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Empfehlungen zur Auslegung der Spielzeugrichtlinie 2006/48/EG

Eine der Aufgaben der notifizierten Stellen ist es, Lösungen und Antworten zu technischen Problemen zu erarbeiten und diese als Empfehlungen zu veröffentlichen, damit sie zur freiwilligen Anwendung durch die notifizierten Stellen zu verfügen stehen. Nachstehende Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Empfehlungen der „co-ordination group“ der notifizierten Stellen. Die Kommission verweist auf ihrer Website darauf, dass diese Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind für eine einheitliche Auslegung durch den Anwender.

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Spielzeugverordnung (2. ProdSV) & Spielzeugrichtlinie

Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

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Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise, ob die Anforderungen in Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden… Weiterlesen ›

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Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die EU-Spielzeugrichtlinie enthält die „grundlegenden Anforderungen“, die Spielzeuge erfüllen müssen, bevor Sie in Verkehr gebracht werden. Spielzeugrichtlinie sorgt für höchste Standards bei der Spielzeugsicherheit Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von… Weiterlesen ›

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