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Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG(0)

14. Juni 2011

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Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die Richtlinie gibt die Sicherheitskriterien bzw. die “grundlegenden Anforderungen” vor, die Spielzeug während der Herstellung und vor der Markteinführung erfüllen muss. Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von den Normungsorganisationen festgelegt. In diesen Fällen bedeutet dies, dass Spielzeug, das die harmonisierten Normen erfüllt, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt.
Die Spielzeugrichtlinie garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Continue reading