Tag-Archiv für ‘Spielzeug’
Schadstoffgrenzwerte für Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden verschärft
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind spätestens ab 20. Juli 2013 anzuwenden. Hintergrund Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge, darunter auch die …mehr
Spielzeugrichtlinie: EU startet Kampagne zur Spielzeugsicherheit
Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur Spaß bereitet, sondern auch sicher ist. Das wird in diesem Jahr viel …mehr
Spielzeugrichtlinie: EU-Kommission schiebt die Entscheidung über die Zulässigkeit strengerer deutschen Bestimmungen hinaus
Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug- 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft.
Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Als harmonisierte Normen im Sinne des Europäischen Richtlinie 98/34/EG werden die europäischen Normen angesehen, die die europäische Normenorganisationen (z. B. CEN; CENELEC; ETSI) der EU- Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm) und deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Empfehlungen zur Auslegung der Spielzeugrichtlinie 2006/48/EG
Eine der Aufgaben der notifizierten Stellen ist es, Lösungen und Antworten zu technischen Problemen zu erarbeiten und diese als Empfehlungen zu veröffentlichen, damit sie zur freiwilligen Anwendung durch die notifizierten Stellen zu verfügen stehen. Nachstehende Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Empfehlungen der “co-ordination group” der notifizierten Stellen. Die Kommission verweist auf ihrer Website darauf, dass diese Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind für eine einheitliche Auslegung durch den Anwender.
Neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde mit der neuen Spielzeugverordnung umgesetzt
Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.
Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die EU-Kommission hat verschiedene Leitlinien veröffentlicht. Sie sollen dazu dienen, dass die Anwendung der Spielzeugrichtlinie erleichtert wird. Die Kommission verweist in ihren Vorworten darauf hin, dass rechtsverbindlich nur Text der Richtlinie selber ist. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das die Richtlinie einheitlich angewendet wird.
Eine Übersicht enthält die bisher veröffentlichten Leitlinien.
Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die in diesen Leitlinien erläuterten Inhalte und beschränkt sich auf eine ausschließlich beratende Funktion.
Wesentliche Änderungen der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG löst die 21 Jahre alte Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG zum 21. Juli 2011 ab (für chemische Eigenschaften gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 20. Juli 2013. Die Erfahrungen mit der Anwendung der „alten“ Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug haben zu dem Schluss geführt, dass die Sicherheitsanforderungen insbesondere im Hinblick etwa auf die Lärm- und Chemiestoffbelastung bei Spielzeug sowie auf von Spielzeug in Lebensmitteln ausgehende Erstickungsgefahren aktualisiert und ergänzt werden mussten.
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Um den Beitrag zu lesen, müssen Sie angemeldet sein. Falls noch nicht registriert, nutzen Sie den unten angegebenen Link zur kostenlosen Registrierung.
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die Richtlinie gibt die Sicherheitskriterien bzw. die “grundlegenden Anforderungen” vor, die Spielzeug während der Herstellung und vor der Markteinführung erfüllen muss. Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von den Normungsorganisationen festgelegt. In diesen Fällen bedeutet dies, dass Spielzeug, das die harmonisierten Normen erfüllt, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt.
Die Spielzeugrichtlinie garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen.



Einträge(RSS)