Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

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Fachbeiträge zur Maschinenrichtlinie

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„Gesamtheit von Maschinen“ wann liegt er vor?

Der Begriff der „Gesamtheit von Maschinen“ wurde aus der bisherigen Maschinenrichtlinie 98/37/EG übernommen und bedingt durch die neue Begriffsbestimmung „unvollständige Maschine“ angepasst. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von „Maschinenanlagen“, verkettete Anlagen oder komplexe Anlagen z. B. in der Metallverarbeitung (Walzwerkanlage, Roboterschweißanlagen), bei der Papierherstellung (Papiermaschinen), in der Autoproduktion (Fertigungsstraßen) oder bei der Lebensmittelherstellung (Getränkeabfüllanlagen). Die Einzelmaschinen sind dabei in der Regel so angeordnet sowie funktionstechnisch und steuerungstechnisch so miteinander verknüpft, dass sie als Gesamteinheit einen bestimmten Zweck dienen.

Sicherheitshinweise u. Warnhinweise für Maschinen

Der Maschinenhersteller ist verpflichtet, die Benutzer durch Sicherheits- und Warnhinweise auf gefährliche Situationen und ggf. Hinweise zu deren Vermeidung sowie auf Restrisiken (Risiken die der Hersteller nicht durch die Konstruktion abdecken konnte) hinzuweisen. Dabei muss er die geeignete Art und Zweckmäßigkeit der Sicherheits- und Warnhinweise festlegen.

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Mit Standardbauteile auch Sicherheitsfunktionen realisieren

Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an Steuerungen für Maschinen, sowohl mit als auch ohne Sicherheitsfunktionen. Dabei ist die Zuverlässigkeit (Ausfall, Fehlfunktion) der Steuerungen von zentraler Bedeutung, insbesondere dann, wenn sie eine bestimmte Sicherheitsfunktion zu erfüllen hat. Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Maschinensteuerung so zu konzipieren, dass es nicht zu gefährlichen Gefährdungssituationen kommt.

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„Funktionale Sicherheit“ für Maschinen: EN IEC 62061 oder EN ISO 13849-1?

Die EN ISO 13849-1 gehört neben der EN IEC 62061 für die „Funktionale Sicherheit“ zu den relevanten Basisnormen bei die Bewertung der Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen von Schutzeinrichtungen und Steuerungen bei Maschinen. Beide Normen sind harmonisierte Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie. Zwei anwendbare Sicherheitsnormen für Maschinen Beide Normen sind für Maschinen anwendbar und gelten für eine… Weiterlesen ›

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GESIMA – Strukturierte Risikobeurteilung

Die GESIMA Software bietet eine umfangreiche Recherche, eine strukturierte Risikobeurteilung sowie Hilfestellungen bei der Dokumentation. GESIMA ist ein Hilfsmittel zur Konstruktion sicherer Maschinen. Die Software der BAuA begleitet das Konstruktionsprojekt während der gesamten Entwicklung – von der Ideenphase bis zur detaillierten Ausarbeitung. Dazu bietet GESIMA eine umfangreiche Recherche, eine strukturierte Risikobeurteilung sowie Hilfestellungen bei der Dokumentation der Konstruktionsprojekte… Weiterlesen ›

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Validierungsverfahren nach EN ISO 13849-2 für Maschinensteuerungen

Die Norm DIN EN ISO 13849-2 legt die Vorgehensweisen und Bedingungen fest , die bei der Validierung von Maschinensteuerungen durch Analyse und Prüfung durchzuführen sind, für: Unter Validierung versteht man eine bewertete Überprüfung (durch Analyse, durch Prüfung) der Sicherheitsfunktionen und Kategorien sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen unter Berücksichtigung der Umgebungs- und Instandhaltungsanforderungen. Die EN ISO 13849-2 enthält für mechanische, pneumatische, hydraulische… Weiterlesen ›

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„Hersteller“ nach Maschinenrichtlinie

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Messunsicherheiten in Produktnormen

Viele Produktnormen enthalten fehlende Angaben zu Messunsicherheiten bei Messgrößen für sicherheitstechnischen Anforderungen. Im Rahmen der Validierung bzw. Konformitätsbewertung sind diese Messgrößen entsprechend der Anwendungsnorm zu bestimmen. Dabei enthalten die Anwendungsnormen unterschiedliche Angaben hinsichtlich der Beschreibung der Messmethoden und deren Anforderungen wie Sofern in den Produktnormen keine oder unzureichende Angaben zur Bestimmung der Messgröße enthalten sind,… Weiterlesen ›

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EN IEC 62061 über „Funktionale Sicherheit“ nach Maschinenrichtlinie harmonisiert

Die Norm EN 62061:2005 „Sicherheit von Maschinen – Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme IEC 62061:2005“ hat seit der letzten Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42(EG (Amtsblatt C 165 vom 25. Mai 2010) wieder den Status „harmonisiert“. Sie war bereits nach der alten Maschinenrichtlinie 98/34/EG als harmonisiert veröffentlicht, dann aber in der neuen notwendigen Veröffentlichung gemäß der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht mehr in der Liste (seit der Erstveröffentlichung am 8.9.2009) enthalten.

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Maschinensicherheit: Sicherheitsabstände bei Annäherung von Körperteilen

Bei der Anordnung der Schutzeinrichtung sind insbesondere die Annäherungsgeschwindigkeit des Körpers bzw. des Körperteils zu berücksichtigen. Die Sicherheitsnorm ISO 13855 „Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen“  enthält Anforderungen von Sicherheitsabständen für Körperteile. Bei Schutzeinrichtungen an Maschinen sind Maßnahmen zu treffen z. B. das Einhalten von Sicherheitsabständen, damit nach einer… Weiterlesen ›

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Maschinenrichtlinie: Betriebsanleitung in digitaler Form?

Die elektronische/digitale Form der Betriebsanleitung kann als Ergänzung zur Papierform einen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die Form der Betriebsanleitung nicht explizit fest. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Papierform die einzige Form ist, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht wird (siehe auch „Leitfaden zur Maschinenrichtlinie Abschnitt § 255). Die elektronische/digitale Form der… Weiterlesen ›

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Maschinenrichtlinie: Befestigungsmittel an trennende Schutzeinrichtungen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt für feststehende trennende Schutzeinrichtungen Anforderungen fest, damit sie sicher und dauerhaft die Schutzfunktion erfüllen. Dazu müssen sie z. B. stabil sein, sicher zu positionieren (sichere Befestigung), sind nicht auf einfache Weise unwirksam zu machen und sind vor herausschleudernde Gegenstände zu schützen (ausreichende Abdeckung). Diese allgemeinen Anforderungen sind in Anhang I Nr…. Weiterlesen ›

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Fordert die Maschinenrichtlinie einen „Dokumentationsverantwortlichen“?

Im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie taucht der Begriff „Dokumentationsverantwortlichen“ auf, obwohl er dort nicht vorkommt.Dies führt zu Missverständnissen insbesondere dann, wenn er oft fälschlicherweise zitiert ist als Verantwortlichen für die Erstellung der technischen Unterlagen. Richtig ist, dass die Maschinenrichtlinie lediglich in Anhang II fordert, dass auf der EU-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung Angaben zu einer vom Hersteller… Weiterlesen ›

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CE-Kennzeichnung auf Maschinen

Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität der Maschine mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzeigt. Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Hinweis darauf (aber kein Nachweis dafür), dass ein Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht. Sie ist die sichtbare Folge eines ganzen Verfahrens, dass die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst. Nur der Hersteller oder sein von ihm… Weiterlesen ›

Fragen und Antworten (FAQ) zur Maschinenrichtlinie

Die Fragen und Antworten (FAQ) zur Maschinenrichtlinie basieren auf häufig gestellte Fragen und sollen zur Aufklärung beitragen. Weiterführende Informationen Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie (mehr …)

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