Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Maschinenrichtlinie Dokumentations-verantwortlichen Im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie taucht der Begriff „Dokumentationsverantwortlichen“ auf, obwohl er dort nicht vorkommt.Dies führt zu Missverständnissen insbesondere dann, wenn er oft fälschlicherweise zitiert ist als Verantwortlichen für die Erstellung der technischen Unterlagen. Richtig ist, dass die Maschinenrichtlinie lediglich in Anhang II fordert, dass aufDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: 2006/42/EG, Maschinenrichtlinie
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