Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Lastaufnahmemittel fallen gem. Artikel 1 Absatz (1) d) im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hierzu zählen auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile. Was sind Lastaufnahmemittel? Gemäß Artikel 1 (2) d) der Maschinenrichtlinie werden Lastaufnahmemittel wie folgt definiert:„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen MaschineUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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