ATEX
ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU
ATEX 2014/34/EU Leitlinien/Guidelines 4th Edition
Die ATEX 2014/34/EU Leitlinien/Guidelines sollen Erläuterungen zu den Konzepten und Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU geben. Sie sollen eine einheitliche Auslegung und Anwendung in der gesamten EU sicherzustellen. An wen richten sich die ATEX 2014/34/EU Leitlinien/Guidelines? Sie richten sich an alle an der Anwendung der ATEX-Produktrichtlinie beteiligten Parteien, einschließlich Hersteller, Importeure und Vertreiber. Außerdem an Notifizierte… Weiterlesen ›
Harmonisierte Normen zur ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Die Mitgliedstaaten müssen die Fundstelle der nationalen Norm (DIN EN…,), die eine harmonisierte Norm umsetzt , ebenfalls veröffentlichen (in Deutschland erfolgt dies im GMBl.). Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten. Eine Übersicht mit aktueller Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur Atex Produktrichtlinie
Wichtige Explosionsschutz-Norm verlierte den harmonisierten Status
Die wichtige harmonisierte Explosionsschutz-Norm EN 1127-1:2011 „Explosionsfähige Atmosphären — Explosionsschutz — Teil 1: Grundlagen und Methodik“ ist aufgrund umfassender Anpassungen an die neuen Entwicklungen des technischen Fortschritts durch die Norm EN 1127-1:2019 ersetzt worden. Die für den Explosionsschutz wichtige aktualisierte Basisnorm EN 1127-1:2019 für den Einsatz in explosionsgefährdete Bereiche ist bereits am 26.2.2020 von der… Weiterlesen ›
ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU
RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Mit der Neufassung der 11. ProdSV erfolgt die Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU in nationales Recht. Die aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG in das Kapitel 4 der Richtlinie 2014/34/EU übernommenen Bestimmungen zu der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sind in Deutschland bereits mit den Abschnitten 3 und 4 des ProdSG, auf das die 11. ProdSV abgestützt ist, umgesetzt. Sie ergänzen die 11. ProdSV und gelten unmittelbar.
ATEX-Produktrichtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren
ATEX-Produktrichtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang II erfüllt sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahrens verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung… Weiterlesen ›
Sicherheitstechnische Kenngrößen für den Explosionsschutz
Zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahren, die bei der Verarbeitung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung brennbarer Stoffe auftreten können, ist die Kenntnis dersicherheitstechnischen Kenngrößen des Brand- und Explosionsschutzes unerläßlich. Kenngrößen des Explosionsschutzes sind keine reinen Stoffgrößen, sondern sind in unterschiedlichem Maße vom Bestimmungsverfahren abhängig. Deshalb sind die Bestimmungsverfahren im allgemeinen in nationalen oder internationalen Normen festgeschrieben, die jedoch kontinuierlich dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepaßt werden. Die Kenngrößen des Explosionsschutzes sind von Druck und Temperatur abhängig.
ATEX Kategorie 2 nicht-elektrische Geräte: Aufbewahrung techn. Unterlagen
Bei nicht-elektrischen Geräten ATEX Kategorie 2 ist die Aufbewahrung der techn. Unterlagen bei notifizierten Stellen geregelt. Für nicht-elektrische Geräte der Kategorie 2 und Komponenten der kann der Hersteller entsprechend Artikel 13 Absatz c) das Konformitätsbewertungsverfahren Modul A (Interne Fertigungskontrolle) anwenden. Zusätzlich muss der Hersteller die technischen Unterlagen einer notifizierten Stelle seiner Wahl zur Verfügung stellen…. Weiterlesen ›