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ATEX-Produktrichtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang II erfüllt sind.
Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahrens verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.
Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU sieht je nach Gefahrenpotential (Geräte-Kategorie) unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vor. Bei höherem Gefahrenpotential ist auch eine notifizierte Stelle eingeschaltet.
Konformitätsbewertungsverfahren nach ATEX-Produktrichtlinie
Anzahl der Konformitätsbewertungsverfahren: 7
Mitwirkung einer notifizierten Stelle: ja, beim Baumuster sowie bei den Kategorien 1 und 2
Anbringung der CE-Kennzeichnung: ja (jedoch nicht bei Komponenten)
Anbringung einer Kenn-Nr. der notifizierten Stelle: nur wenn das Konformitätsbewertungsverfahren dies vorsieht
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften zur ATEX-Produktrichtlinie
NANDO Datenbank der Konformitätsbewertungsstellen
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