Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Marktüberwachung Deutsche Behörden hatten aufgrund Sicherheitsmängel an einem Stromgenerator das Inverkehrbringen dieses Stromgenerators untersagt. Die deutschen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung der Maschinen mit den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG 1.5.1 Elektrische EnergieversorgungFolgende Mängel wurden festgestellt: Die freiliegende Leiterverbindung zwischen dem Zündschlüsselschalter und derDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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