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Als harmonisierte Norm zur ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU werden die europäischen Normen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
2. Konkretisierung der wesentlichen Anforderung der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs II der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang ZA (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinie z. B. Anhang II der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU erfüllen.
3. Konformitätsvermutung
Bei Geräten und Schutzsystemen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs II der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
4. Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur ATEX-Produktrichtlinie erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Die Mitgliedstaaten müssen die Fundstelle der nationalen Norm (DIN EN…,), die eine harmonisierte Norm umsetzt , ebenfalls veröffentlichen (in Deutschland erfolgt dies im GMBl.). Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
5. Anwendung harmonisierter Normen zur ATEX-Produktrichtlinie
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Geräte und Schutzsysteme durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU erfüllen.
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
---|---|---|
27.01.2009 | EU-Amtsblatt Nr. C 20 | RL 94/9/EG |
16.04.2010 | EU-Amtsblatt Nr. C 97 | RL 94/9/EG |
07.07.2010 | EU-Amtsblatt Nr. C 183 | RL 94/9/EG |
17.09.2010 | EU-Amtsblatt Nr. C 251 | RL 94/9/EG |
04.02.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 36 | RL 94/9/EG |
08.06.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 168 | RL 94/9/EG |
18.11.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 338 | RL 94/9/EG |
04.05.2012 | EU-Amtsblatt Nr. C 130 | RL 94/9/EG |
03.08.2012 | EU-Amtsblatt Nr. C 233 | RL 94/9/EG |
22.11.2012 | EU-Amtsblatt Nr. C 361 | RL 94/9/EG |
12.02.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 040 | RL 94/9/EG |
04.05.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 128 | RL 94/9/EG |
07.09.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 259 | RL 94/9/EG |
05.11.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 319 | RL 94/9/EG |
14.03.2014 | EU-Amtsblatt Nr. C 76 | RL 94/9/EG |
12.12.2014 | EU-Amtsblatt Nr. C 445 | RL 94/9/EG |
09.10.2015 | EU-Amtsblatt Nr. C 335 | RL 94/9/EG |
08.04.2016 | EU-Amtsblatt Nr. C 126 | 1. Veröffentlichung |
12.08.2016 | EU-Amtsblatt Nr. C 293 | 2. Veröffentlichung |
09.06.2017 | EU-Amtsblatt Nr. C 183 | 3. Veröffentlichung |
08.09.2017 | EU-Amtsblatt Nr. C 298 | 4. Veröffentlichung |
09.03.2018 | EU-Amtsblatt Nr. C 92 | 5. Veröffentlichung |
15.06.2018 | EU-Amtsblatt Nr. C 209 | 6. Veröffentlichung |
12.10.2018 | Mitteilung 2018/C 371/01 | |
15.07.2019 | Durchführungsbeschluss (EU-Amtsblatt Nr. L 189) Änderung 1 vom 26.02.2020 Änderung 2 vom 26.05.2021 Änderung 3 vom 10.03.2022 Änderung 4 vom 18.05.2022 | |
29.09.2022 | Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 Änderung 1 vom 2.8.2023 | Der Druchführungsbeschluss (EU) 2019/1202 wird aufgehoben. Die Mitteilung 2018/C 371/01 wird aufgehoben, sie gilt jedoch weiterhin für die Fundstellen der in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Normen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Fundstellen zurückgezogen werden. |
Gesamtliste 1 |
1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften zur ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Fachportal zur ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
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