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Neue EU-Batterieverordnung auf der Zielgeraden: was ändert sich?

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EU-Batterieverordnung

Die EU-Kommission hat am 10. Dez. 2020 einen Vorschlag über eine EU-Batterieverordnung vorgelegt, die die bisherige EU-Batterierichtlinie ersetzen soll. Der Entwurf sieht einen nachhaltigen Rahmen für alle Phasen des Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zur Batterieentsorgung vor, u.a. die Anhebung der Sammelziele, Neudefinition von Gerätebatterien oder Mindestrezyklatquoten.

Bisherige Rechtsgrundlagen für Batterien

EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren sowie für die Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batterie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) in nationales Recht umgesetzt.

Zeilsetzung der neuen EU-Batterieverordnung:

  • Stärkung der Nachhaltigkeit
  • Förderung der Herstellung hochwertiger und hochleistungsfähiger Batterien und deren Inverkehrbringens auf dem EU-Binnenmarkt.
  • Erschließung und Nutzung des EU-Potenzials für –primäre und sekundäre –Batterierohstoffe und Sicherstellung, dass diese effizient und nachhaltig hergestellt werden.
  • Sicherstellung, dass funktionierende Märkte für Sekundärrohstoffe vorhanden sind und die entsprechenden industriellen Prozesse bestehen.
  • Förderung von Innovation sowie der Entwicklung und Umsetzung von technologischem Fachwissen in der EU
  • Stärkung der Resilienz und Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe.
  • Verringerung der Abhängigkeit der EU von Einfuhren von Materialien von strategischer Bedeutung.
  • Sicherstellung, dass alle Altbatterien angemessen gesammelt und recycelt werden.Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen.
  • Beitrag zu einer verantwortungsvollen Beschaffung.
  • Effizienter Einsatz von Rohstoffen und Recyclaten.
  • Senkung der THG-Emissionen über den gesamten Lebensweg von Batterien.
  • Verringerung der Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Qualität der Umwelt und Verbesserung der sozialen Bedingungen lokaler Gemeinschaften.

Inhalt und Details der neuen EU-Batterieverordnung:

  1. Höhere Qualität der Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
  2. Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen für Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch
  3. Leistungs- und Lebensdaueranforderungen für LMT-Batterien, wiederaufladbare Industriebatterien und Batterien für Elektrofahrzeuge
  4. Hohe Recyclingeffizienzen und bessere stoffliche Verwertung bei Ni, Co, Li und Cu.
  5. Rezyklateinsatzquote in Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge und SLI-Batterien
  6. Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LMT-Batterien (ohne Batterien für Mobiltelefone und Tablets, da hier einer höheres Schutzniveau in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen durch zukünftige strengere Ökodesignanforderungen (Mindest-Ladezyklen)).
  7. Hohe Sicherheit von stationären Batteriespeichersystemen
  8. Anforderungen zur Etikettierung und Kennzeichnung von Batterien
  9. Informationen über den Zustand und die erwartete Lebensdauer von Batterien mit Hilfe eines Batterie Management Systems
  10. Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen für Batterien
  11. Herausgabe von gemeinsame Spezifikationen durch die EU-Kommission, bevor diese von harmonisierten Normen abgelöst werden
  12. Anwendung von Konformitätsbewertungsverfahren nach Modulen
  13. Ausstellen einer EU-Konformitätserklärung
  14. Regeln und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
  15. Beteiligung von notifizierten Stellen
  16. Verpflichtung der Marktteilnehmer
  17. Verpflichtungen der Lieferanten von Batteriezellen und Batteriemodulen
  18. Verpflichtungen der Importeure
  19. Verpflichtungen von Händlern
  20. Pflichten der Erfüllungsdienstleister (fulfilment service providers)
  21. Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, die
    • einer Vorbereitung zur Wiederverwendung,
    • einer Vorbereitung zur Umfunktionierung
    • einer Umwidmung oder
    • einer Wiederaufarbeitung unterzogen wurden
  22. Identifizierung der Wirtschaftsbeteiligten
  23. Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure im Bereich der Sorgfaltspflicht
  24. Das Managementsystem des Wirtschaftsbeteiligten
  25. Plan für das Risikomanagement der Wirtschaftsbeteiligten
  26. Überprüfung der Sorgfaltspflichten für Batterien durch Dritte
  27. Offenlegung von Informationen über die Sorgfaltsprüfungspolitik
  28. Anerkennung von Sorgfaltspflichtregelungen
  29. Management von Altbatterien – Zuständige Behörde
  30. Register der Verarbeiter
  31. Erweiterte Verantwortung für Hersteller und Verarbeiter die erstmals Batterien auf dem Markt bereitstellen
  32. Verantwortlichkeiten bei der Organisation des Verarbeiters
  33. Genehmigung zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung
  34. Sammlung von Geräte-Altbatterien
  35. Sammlung von LMT-Altbatterien
  36. Organisationen mit Verantwortung für die Einsammlung durch Hersteller von LMT-Batterien
  37. Sammlung von SLI-Altbatterien, Industriebatterien und Batterien für Elektrofahrzeuge
  38. Verpflichtungen von Händlern beim der Rücknahme von Batterien
  39. Pfandrücknahmesysteme für Batterien
  40. Pflichten der Endnutzer
  41. Pflichten der Beteiligten bei der Behandlung von gebrauchten/zurückgenommen Batterien
  42. Beteiligung der öffentlichen Abfallwirtschaftsbehörden
  43. Teilnahme von freiwilligen Sammelstellen
  44. Beschränkungen für die Rückgabe von Geräte-Altbatterien und LMT-Altbatterien
  45. Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sammelquoten für Geräte- und LMT-Altbatterien
  46. Recyclingeffizienz und Verwertungsziele
  47. Entsorgung von Altbatterien
  48. Informationen zur Vermeidung und Management von Altbatterien
  49. Mindestanforderungen für die Berichterstattung an die zuständigen Behörden
  50. Digitaler Batteriepass
  51. Technischer Aufbau und Betrieb des Digitalen Batteriepasses
  52. Marktüberwachung der Union und Schutzklauselverfahren

Zeitplan der neuen EU-Batterieverordnung

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Voraussichtlich 1. Quartal 2023

Inkraftreten der neuen EU-Verordnung: Voraussichtlich 1./2 Quartal 2023

Die bisherige Richtlinie 2006/66/EG wird 24 Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung aufgehoben werden (Übergangszeitraum).

Tabelle 1: Neu vereinbarte Sammelquoten von Alt-Batterien gem. dieser Verordnung, die als „Abfall“ gelten

Art der
Batterie
bis
spätestens
Sammelquoten von Alt-Batterien
(Geräte-Batterien1 und LMT-Batterien2)
[Durchschnittsgewicht]
Blei-Säure Batterien31. Dezember 202575%
31. Dezember 203080%
Lithium basierte Batterien31. Dezember 202565%
31. Dezember 203070%
Nickel-Cadmium Batterien31. Dezember 202580%
Andere Batterien31. Dezember 202550 %
1 Geräte-Batterien (portable battery):
Verschlossene Batterien mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger, die nicht speziell für industrielle Anwendungen gedacht sind

2 LMT-Batterien (light means of transport battery):
Jede verschlossene Batterie mit einem Gewicht von 25 kg oder weniger, die für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Radfahrzeugen ausgelegt ist, die allein durch den Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor und menschlicher Kraft angetrieben werden können, einschließlich typgeprüfter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, und die keine Batterie für Elektrofahrzeuge ist;
Die Hersteller sorgen für eine getrennte Sammlung aller Geräte-Altbatterien, unabhängig von ihrer Art, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder ihrer Herkunft, im dem Mitgliedstaat, in dem sie Batterien erstmals auf dem Markt bereitstellen. Die Hersteller berechnen die Sammelquote für Geräte-Batterien und für LMT-Batterien als den Prozentsatz, der sich ergibt, wenn das Gewicht der gesammelten Altbatterien durch das durchschnittliche Gewicht dieser Batterien geteilt wird, die die Hersteller in den drei vorangegangenen Kalenderjahren in dem jeweiligen Mitgliedstaat für Endnutzer auf dem Markt bereitgestellt. Für jede Batterie wird nur das erste Mal gezählt, wenn sie in einem Mitgliedstaat auf dem Markt bereitgestellt wird.

Tabelle 2: Mindestquote an rückgewonnene Materialien von Alt-Batterien (Geräte-Batterien und LMT-Batterien)

Material bis spätestens
31. Dezember 2027
bis spätestens
31. Dezember 2031
Kobalt90%95%
Kupfer90%95%
Blei90%95%
Lithium50%80%
Nickel90%95%

Zum Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens

Die Abstimmung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Europäischem Rat (Trilog) ist abgeschlossen. Es werden keine Änderungen mehr erwartet.
Voraussichtlich wird die EU-Verordnung im 2. Quartal 2023 in Kraft treten und ist dann unmittelbar verbindlich in allen EU-Staaten.

Update 1:
Am 09. Dezember 2022 haben sich das EU-Parlament  und die Mitgliedstaaten vorläufig geeinigt. Der Zeitplan für die o.a. Sammelquoten sind z. T. jetzt ambitionierter und auch der Umfang der Sorgfaltspflichten wurden angepasst. Die offizielle Abstimmung des EU-Parlaments und der Europäische Rat steht noch aus, was noch eine Formsache seine dürfte.

Update 2:
Am 18.1.2023 wurde eine vorläufige Vereinbarung veröffentlicht

Update 3:
Am 21.6.2023 hat das EU-Parlament den erzielten Kompromiss mit den Vertreter der EU-Staaten den Entwurf zugestimmt. Die Abstimmung des Europäischen Rates steht noch aus, dürfte aber eine reine Formsache sein.


Weiterführende Informationen

EU-Kommissionsentwurf der neuen EU-Batterieverordnung vom 10.12.2020 sowie die dazugehörigen Anlagen

Ressourcenschonende Batteriekreisläufe – mit Circular Economy die Elektromobilität antreiben – Circular Economy Initiative Deutschland (Hrsg.);

Vorschlag Batteriepass des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Battery Pass – Main Content Guidance, Vers. 1.0, April 2023; Hrsg: Battery Pass Consortium; https://thebatterypass.eu

Data Attribute Longlist, Vers. 1.0, April 2023; Hrsg: Battery Pass Consortium; https://thebatterypass.eu

EOL Allocation Analysis, Vers. 1.0, April 2023; Hrsg: Battery Pass Consortium; https://thebatterypass.eu


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