Durch Anpassungen der Ökodesign-Vorschriften werden Energieeffizienz und Ressourceneffizienz für Mobiltelefone und Tablets umgesetzt.
Mit Blick auf den Rohstoffeinsatz und die erheblichen Aufwendungen in der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte rücken nach Jahren der erfolgreichen Energieeffizienzpolitik zunehmend Aspekte der Ressourceneffizienz in den Fokus des produktbezogenen Umweltschutzes und Verbraucherschutzes. Sowohl die EU-Kommision als auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben entsprechende Änderungen der Rechtsvorschriften im Fokus.
EU-Vorhaben zu Energieeffizienz und Ressourceneffizienz für Mobiltelefone und Tablets
Im Jahr 2020 wurden im Rahmen eines neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft Initiativen angekündigt, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten betreffen und mit denen sichergestellt werden soll, dass die verwendeten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben.
Eine dieser Initiativen besteht in Regulierungsmaßnahmen für Mobiltelefone und Tablets im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, damit die Geräte auf Energieeffizienz und Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wartung, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt werden.
Die zweite Initiative wird im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für die Kennzeichnungsanforderungen von Mobiltelefone und Tablets einzuführen, indem die Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden.
Eine dritte Initiative ist ein zentrales Ziel der Überarbeitung der EU-Verbraucherpolitik („Europäische Verbraucheragenda“, den Verbrauchern zu ermöglichen, bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Wirtschaft („Green Transition“) eine aktivere Rolle zu spielen.
Dabei geht es in erster Linie darum,
- sicherzustellen, dass die Verbraucher zuverlässige und nützliche Produktinformationen erhalten, z. B. zu deren Lebensdauer und Reparaturmöglichkeiten
- zu verhindern, dass Umweltinformationen geschönt werden („Grünfärberei“) oder Produkte mit verkürzter Lebensdauer verkauft werden, ohne dass dies erkennbar ist
- Mindestanforderungen für Nachhaltigkeitslogos und Gütesiegel festzulegen
Öffentliche Konsultation zu Energieeffizienz und Ressourceneffizienz für Mobiltelefone und Tablets
Hierfür wurde im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens vom 31. Mai 2021 bis 23. August 2021 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, bei der sich alle Interessenträger (Hersteller, Verbraucher, Umweltorganisationen, Wirtschaftverbände, usw.) beteiligen konnten. Hierfür gab es europaweit 611 Rückmeldungen.
Ziel dieser Konsultationen ist es, Rückmeldungen aller Interessenträgerinnen und Interessenträger zu Bereichen möglicher regulatorischer Eingriffe, zu den Gewohnheiten, Präferenzen und Wahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf Kauf, Nutzung, Reparatur und Entsorgung von Mobiltelefonen und Tablets sowie zu den erwarteten Auswirkungen möglicher legislativer Maßnahmen auf die Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer einzuholen.
Die EU-Kommission hatte im Vorfeld entsprechende Forschungsberichte erstellen lassen:
- Guidance for the Assessment of Material Efficiency: Application to Smartphones
- Ecodesign preparatory study on mobile phones, smartphones and tablets –Final report
Auf Basis der oben genannten Konsultationen und Forschungsberichte wird die EU-Kommission die entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen:
- Eine EU-Verordnung auf Basis der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU
- Eine Delegierte EU-Verordnung auf Basis Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1369
Update 31.8.2023: Die neuen Verordnungen wurden am 31.8.2023 veröffentlicht und gelten am 20. Juni 2025.
Vorhaben in Deutschland zu Energieeffizienz und Ressourceneffizienz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) setzt sich dafür ein, einer Herstellergarantieaussagepflicht unter der Ökodesign-Richtlinie zu verankern. Die Garantieaussagepflicht soll für die Hersteller gelten. Sie sollen verpflichtet werden, eine Aussage zur Lebensdauer ihres Produktes zu treffen. Im Rahmen dieser angegebenen Lebensdauer hätten Käuferinnen und Käufer beispielsweise ein Recht auf Reparatur. Hersteller wären frei, auch eine Lebensdauer von 0 anzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten dann schon beim Kauf, woran sie sind.
Außerdem setzt sich das BMUV ein, dass gemäß Ökodesign-Richtlinie für Smartphones Ressourceneffizienz-Schutzanforderungen im Rahmen einer EU-Durchführungsverordnung erlassen werden. Darin könnte unter anderem folgendes geregelt werden:
- leichte Austauschbarkeit von einzelnen Komponenten (wie zum Beispiel Akku, Display),
- Vorhalten von Ersatzteilen über mehrere Jahre für Verbraucherinnen und Verbraucher und Reparaturbetriebe zu einem vernünftigen Preis,
- Reparaturinformationen,
- Updates dürfen nicht zu mehr Energieverbrauch führen oder dazu, dass die Hardware nicht mehr funktioniert,
- Kennzeichnung von seltenen Erden.
Eine Möglichkeit die Reparierbarkeit von Konsumprodukten für Verbraucher transparaent darzustellen, ist die Kennzeichnung durch einen Reparierbarkeitsindex, wie er bereits in Frankreich seit 1.1.2021 eingeführt. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich im Rahmen des geplanten „Rechts auf Reparatur“ für einen neuen Index für Produkte ausgesprochen. Auch die EU-Kommission hat sich offensichtlich für einen Reparierbarkeitsindex ausgesprochen, wie das Magazin c’t berichtet.
Er wird aber auch teilweise kritisch gesehen wie z. B. der DIN-Verbraucherrat in einem dargelegt.
Excel Calculationstabelle für die Berechnung des Reparatur-Index
Reparierbarkeitsindex (bisher in Frankreich eingeführt)
Der Reparierbarkeitsindex gibt an, wie einfach sich z. B. Smartphones reparieren lassen. Die Reparierbarkeit von Geräten wird anhand von 5 Kategorien bewertet, die jeweils max. 20 Punkte erreichen können. Die Summe der 5 Einzelbewertungen dividiert durch 10 ergibt den Reparaturindex. Daraus ergibt sich eine Gesamtbewertung von 0 bis 10 Punkten.
Je höher die Punktzahl, desto besser die Reparierbarkeit. Die Werte sind farbkodiert und werden als Logo neben einem Zahnrad und Schraubschlüssel dargestellt.
Die fünf Bewertungs-Kategorien im Kriterienkatalog des Reparierbarkeitsindex sind:
- Dokumentation von Reparaturanleitungen
- Zerlegbarkeit des Geräts (Schrauben etwa erhalten eine bessere Bewertung als Kleben)
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Preis der Ersatzteile
- Produktspezifisches (z.B. Verfügbarkeit von Software-Updates, Hilfestellung auf der Webseite, Hotline, etc.)
Weiterführende Informationen
Revision of the EU green public procurement (GPP) criteria for computers and monitors (and extension to smartphones) EU publications, Analysis and development of a scoring system for repair and upgrade of products – Final report
Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom 11.3.2020 Dokument COM2020/98 final
Ökonomische und ökologische Auswirkungen einer Verlängerung der Nutzungsdauer von elektrischen und elektronischen Geräten; Studie des Öko-Institut e.V. im Auftrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen;Publikation des Umweltbundesamtes 2020
Stärkere Verankerung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung in produktpolitischen Instrumenten; Forschungsbericht des UBA
Stärkere Verankerung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung in produktpolitischen Instrumenten , Publikation UBA, 2019
Fachbeitrag: Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU
Fachbeitrag: Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1369
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