Tag-Archiv für ‘Produktsicherheitsrichtlinie’
RAPEX Report 2011
RAPEX soll dafür sorgen, dass Informationen über in einem Mitgliedstaat entdeckte gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte rasch an die anderen nationalen Behörden und die Europäische Kommission zur Weiterbearbeitung übermittelt werden. Damit soll die Auslieferung dieser Produkte an die Verbraucher verhindert werden.
EU-Vorschrift über kindergesicherte Feuerzeuge um ein weiteres Jahr verlängert
Feuerzeuge sind an sich schon gefährlich, jedoch bei unsachgemäßer Anwendung durch Kinder stellen sie eine ernste Gefahr dar, die zu Verletzungen, Bränden oder sogar tödlichen Unfällen führen kann. Untersuchungen aus dem Jahre 1997 ergaben, dass innerhalb der EU über 1200 Brände/Jahr durch Feuerzeuge von Kindern verursacht wurden. Die EU-Kommission sah hier Handlungsbedarf für neue Sicherheitsvorschriften, da es keine spezifischen Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Feuerzeugen gibt, insbesondere keine Kinder-Sicherheitsanforderungen an Feuerzeuge und keine Verbotsregeln von “Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten”.
Harmonisierte Normen zur Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen der Produktsicherheitsrichtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, daß Konformität mit den Anforderung besteht.
Produktsicherheit: Biozid Dimethylfumarat (DMF) bleibt weiterhin in Verbraucherprodukte verboten
Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. Januar 2012 zur Verlängerung des Anwendungszeitraums der Entscheidung 2009/251/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat enthalten, nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden wird der Anwendungszeitraum der Entscheidung 2009/251/EG um ein weiteres Jahr bis zum 25. März 2013 verlängert.
Produktsicherheit: Europäische Kommission legt neue Sicherheitsanforderungen für Fahrräder fest
Durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 29. November 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für Fahrräder festgelegt, die die Normungsgremien zukünftig zu berücksichtigen haben. Bereits mit der Entscheidung der Kommission 2006/514/EG wurden 4 Europäische Normen für Fahrräder veröffentlicht und damit die Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt: EN 14764:2005 „City- und Trekking-Fahrräder …mehr
Produktsicherheit: Anforderungen zur Beurteilung der Zündneigung bei Zigaretten (Update)
Durch einen Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 9. August 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für Zigaretten festgelegt. Damit soll sichergestellt sein, dass bei der Bewertung der Brandsicherheit die Hersteller sich auf Normen berufen können, die die Kommission akzeptiert hat und übereinstimmen mit den Sicherheitsanforderungen der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG.
Produktsicherheit: EU-Kommission legt Sicherheitsanforderungen für stationäre Trainingsgeräte fest
Durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 27. Juli 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für stationäre Trainingsgeräte festgelegt, die die Normungsgremien zukünftig zu berücksichtigen haben. Bereits mit dem Beschluss der Kommission vom 22.7.2006 wurden 9 Europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte veröffentlicht und damit die Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt. Einige dieser Normen wurden jedoch überarbeitet.
Produktsicherheit: EU-Kommission legt Sicherheitsanforderungen für Turngeräte fest
Durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 27. Juli 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für Turngeräte festgelegt, die die Normungsgremien zukünftig zu berücksichtigen haben. Bereits mit der Entscheidung der Kommission 2005/718/EG wurden 7 Europäische Normen für Turngeräte veröffentlicht und damit die Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt. Einige dieser Normen wurden jedoch überarbeitet.
Produktsicherheit: Sicherheitsvorgaben für Normen von inneren Abschlüssen, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen
In vielen Wohnhäusern gibt es Abschlüsse und andere Fensterabdeckungen mit Schnüren, mit deren Hilfe sie hinauf- oder hinuntergelassen werden (Bedienschnur) oder die ihre verschiedenen Bestandteile verbinden (Innenschnur). Diese Schnüre stellen für Kinder eine Strangulationsgefahr dar, da sich Schlingen bilden können, in denen sich Kinder beim Spielen in der Nähe des Fensters verwickeln können. Außerdem können Kinder auf Fensterbänke oder Möbel klettern, um an die Schnüre zu gelangen. Zu Unfällen kann es auch kommen, wenn Betten oder Kinderbetten in der Nähe von Fenstern stehen, wo die Schnüre in Reichweite von Kindern sind.
Bericht über gefährliche Produkte für den Zeitraum 2010
Die BAuA hat ein Bericht über die Auswertungen der gefährlichen Produkte aus deutschen RAPEX Meldungen, aus nationalen Pressemeldungen und der tödlichen Arbeitsunfälle für den Zeitraum 2010 erstellt und veröffentlicht.
Sicherheit bei Kinderkleidung: Die Norm EN 14682:2007 über Kordeln und Zugbänder wird harmonisierte Norm
Durch einen Beschluss der Kommission vom 29. März 2011 wurde der Weg frei gemacht, die Norm EN 14682:2007 als harmonisierte Norm im Europäischen Amtsblatt zu veröffentlichen. In Kürze dürfte die Veröffentlichung deshalb erfolgen.
Im September 2007 wurde die Vorgänger-Norm EN 14682:2004 durch die Ausgabe EN 14682:2007 ersetzt. Im Rahmen der Marktüberwachung wurde in den Jahren 2008 bis 2010 die Sicherheit von Kinderkleidung untersucht, die mit Kordeln und Zugbändern versehen sind.
Hohe Beanstandungsquote bei Freizeithelmen
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Allgemeine Produktsicherheit: Neue Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern
Für Verbraucherprodukte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht werden, und für die es keine spezifischen EG-Richtlinien hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gibt ( sogenannte CE-Richtlinien) müssen die Anforderungen der Richtlinie 2001/95/EG erfüllen.
Neugeborene schlafen im Schnitt 16 Stunden am Tag, und 3- bis 5-jährige verbringen immerhin noch 11-13 Stunden mit Schlaf. Einschließlich der wachen Phasen verbringen Säuglinge und Kleinkinder in den ersten fünf Lebensjahren mindestens den halben Tag in einem zum Schlafen gedachten Umfeld.
Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
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RAPEX Report 2009
RAPEX soll dafür sorgen, dass Informationen über in einem Mitgliedstaat entdeckte ge- fährliche Non-Food-Verbraucherprodukte rasch an die anderen nationalen Behörden und die Europäische Kommission zur Weiterbearbeitung übermittelt werden. Damit soll die Auslieferung dieser Produkte an die Verbraucher verhindert werden. Die Koordination auf europäischer Ebene erhöht den Wert der auf nationaler Ebene durchgeführten Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen und steigert das allgemeine Sicherheitsniveau der auf den europäischen Markt gebrachten Verbraucherprodukte.



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