Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Produktsicherheit Kinderbetten Verbraucherprodukte wie Kinderbetten müssen die Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit erfüllen. Für Verbraucherprodukte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht werden, und für die es keine spezifischen EG-Richtlinien hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gibt (sogenannte CE-Richtlinien), müssen die Anforderungen der Richtlinie 2001/95/EGDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: 2001/95/EG, Produktsicherheitsrichtlinie
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