Tag-Archiv für ‘Produktsicherheit’
RAPEX Report 2011
RAPEX soll dafür sorgen, dass Informationen über in einem Mitgliedstaat entdeckte gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte rasch an die anderen nationalen Behörden und die Europäische Kommission zur Weiterbearbeitung übermittelt werden. Damit soll die Auslieferung dieser Produkte an die Verbraucher verhindert werden.
An welchen Produkten darf ein GS-Zeichen angebracht werden?
Das GS-Zeichen war bereits im bisherigen GPSG vorgesehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt werden. Insofern hat man im neuen Produktsicherheitsgesetz – ProdSG die bewährten Bestimmungen für die Vergabe des GS-Zeichens aus dem GPSG übernommen und um weitere Bestimmungen ergänzt.
Produktsicherheit: Neue Sicherheitsnormen für Audio- und Videogeräte
Durch einen Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Januar 2012 wurde der Weg frei gemacht, die nachstehenden Sicherheitsnormen für Audio- und Videogeräte im Europäischen Amtsblatt zu veröffentlichen. In Kürze dürfte die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt deshalb erfolgen.
Produktsicherheit: Biozid Dimethylfumarat (DMF) bleibt weiterhin in Verbraucherprodukte verboten
Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. Januar 2012 zur Verlängerung des Anwendungszeitraums der Entscheidung 2009/251/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat enthalten, nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden wird der Anwendungszeitraum der Entscheidung 2009/251/EG um ein weiteres Jahr bis zum 25. März 2013 verlängert.
Produktsicherheitsrecht: Zeitpunkt des Inverkehrbringens
Der Begriff des Inverkehrbringens wird auch im neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verwendet, obwohl er durch den Begriff “Bereitstellung auf dem Markt” etwas in den Hintergrund geraten ist. Gemäß dem ProdSG ist das Inverkehrbringen die “erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt”.
Begriffe zum Produktsicherheitsrecht aus dem neuen europäischen Rechtsrahmen
Begriffserläuterungen sind für eine konsistente Anwendung von Rechtstexten unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde das bereits umgesetzt, bei weiteren 10 Harmonisierungsrichtlinien sind Anpassungen geplant. Begriffserläuterungen
Produktsicherheit: Europäische Kommission legt neue Sicherheitsanforderungen für Fahrräder fest
Durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 29. November 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für Fahrräder festgelegt, die die Normungsgremien zukünftig zu berücksichtigen haben. Bereits mit der Entscheidung der Kommission 2006/514/EG wurden 4 Europäische Normen für Fahrräder veröffentlicht und damit die Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt: EN 14764:2005 „City- und Trekking-Fahrräder …mehr
Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
Das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktesicherheitsrechts vom 8. November 2011 wurde am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 S. 2179-2207 veröffentlicht. Es tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft, außer Artikel 19 (Änderung der Maschinenverordnung betreffend Maschinen zur Aufbringung von Pestiziden), der am 15. Dezember 2011 in Kraft tritt.
Wesentlicher Bestandteil dieser Neuordnung ist die Ablösung des bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Marktüberwachung: Unsicheres Mobiltelefon wird vom Markt genommen
Am 17. März 2011 unterrichteten die deutschen Behörden die Europäische Kommission förmlich über ein von ihnen verhängtes Verbot des Inverkehrbringens eines Mobiltelefons der Marke und des Typs XP-Ex-1, hergestellt von Experts Intrinsic Safety Specialists, Groningsewet 7, NL-2994 LC Barendrecht, Niederlande, sowie die Rücknahme dieses Geräts vom Markt bzw. aus dem Großhandel. Die deutschen Behörden gaben …mehr
Änderung der Maschinenverordnung (9. ProdSV)
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Begriffe im Produktsicherheitsrecht
Begriffserläuterungen sind für eine konsistente Anwendung von Rechtstexten unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde das bereits umgesetzt, bei weiteren 10 Harmonisierungsrichtlinien sind Anpassungen geplant.
Neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) löst bisheriges Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab
Mit der grundlegenden europäischen Modernisierung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Produktsicherheitsrechts sind auch Anpassungen im deutschen Recht erforderlich. So ist durch das “Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts” dem Rechnung getragen worden. Aufgrund der notwendigen umfangreichen Änderungen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG ) abgelöst worden.
Umfassende Anpassungen durch neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu erwarten
Mit der grundlegenden europäischen Modernisierung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Produktsicherheitsrechts sind auch Anpassungen im deutschen Recht erforderlich. So soll durch ein “Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts” dem Rechnung getragen werden. Aufgrund der notwendigen umfangreichen Änderungen soll dies durch ein Ablösegesetz erfolgen, dass das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG dann ablöst.
Ein Gesetzesentwurf “Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) ist durch die Bundesregierung verabschiedet (Mai 2011). Die Zustimmung des Bundesrates ist noch erforderlich.
RAPEX Report 2010
RAPEX soll dafür sorgen, dass Informationen über in einem Mitgliedstaat entdeckte gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte rasch an die anderen nationalen Behörden und die Europäische Kommission zur Weiterbearbeitung übermittelt werden. Damit soll die Auslieferung dieser Produkte an die Verbraucher verhindert werden.



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